Atemtherapie: Asthmaschulungen werden von den gesetzlichen Kassen bezahlt, wenn ein Arzt sie vornimmt. Das gilt normalerweise auch für die Privaten. Akupunktur: Gesetzliche zahlen bei Asthma nicht. Manche Privaten zahlen (Victoria Naturheil-Tarif). Hydrotherapie (Kneipp): Gesetzliche zahlen nur im Rahmen einer Kur. Die Privaten zahlen zum Teil ohne diese Einschränkung (Victoria). Entspannungstechniken: Viele Gesetzlichen bieten Kurse für autogenes Training und progressive Muskelentspannung an (zum Beispiel die AOK, IKK). Die Privaten zahlen oft nur, wenn ein Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut die Übungen betreut. Klimatherapie: ist keine Kassenleistung, doch im Rahmen einer Kur zahlen die Gesetzlichen. Die Privaten zahlen - für Kunden mit Kur-Tarif - auch nur bei Kur.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Verordnungen nur, wenn sie vom niedergelassenen Kassenarzt verschrieben werden. Das sind alle Ärzte, die ihre Leistungen über die Chipkarte abrechnen - Heilpraktiker nicht! Manche privaten Kassen (DKV, Continentale) zahlen Verordnungen der Heilpraktiker.