Psychotherapie: Die Behandlung bei zugelassenen Psychotherapeuten zahlen die Gesetzlichen. Sexualtherapie wird unter bestimmten Umständen bezahlt: z.B. wenn an der Beratungsstelle des UKE durchgeführt. Bei den Privaten ist die Kostenübernahme tarifabhängig. Stressbewältigung: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten kostenlose Kurse für autogenes Training und andere Techniken an (AOK, IKK). Oft gibt es auch Anti-Stress-Kurse im Programm. Die Privaten Versicherungen übernehmen die Kosten oft nur, wenn die Entspannungstechniken unter Anleitung eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuthen erlernt werden. Phytotherapie: Wenn der Arzt zugelassene pflanzliche Heilmittel verschreibt, zahlen die gesetzlichen Kassen. Kräuertees sind keine Arzneimittel, darum muss man sie selbst bezahlen. Auch die Privaten Versicherer kommen nur für Arzneimittel auf. Fastenkuren: Zahlt die Gesetzliche nicht. Die Private normalerweise auch nicht.

Die gesetzlichen Kassen zahlen Verordnungen nur, wenn sie vom niedergelassenen Kassenarzt verschrieben werden. Das sind Ärzte, die Leistungen über die Chipkarte abrechnen - Heilpraktiker nicht! Manche Privaten zahlen Verordnungen der Heilpraktiker.