Experten kritisieren , wie leicht exotische Tiere zu beschaffen sind: Im Internet genügt teilweise ein Klick auf den Bestellbutton, und die Giftschlange kommt in einer Styroporbox zum neuen Besitzer - oft allerdings ohne Warnhinweise zur Haltung. Bundesweit einheitliche Regeln gibt es nur für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Zurzeit sind dies etwa 8000 Tierarten, für die ein Handelsverbot oder -beschränkungen bestehen. Die Einfuhr dieser Tiere wird vom Bundesamt für Naturschutz in Zusammenarbeit mit dem Zoll kontrolliert. Bevor geschützte Tiere eingeführt werden dürfen, muss eine Genehmigung des Bundesamtes vorliegen. Nachzuchten und Halterwechsel von Wirbeltieren, die zu den besonders geschützten Arten gehören, müssen bei der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden.