Berlin. Ein neuer Tarif fürs Smartphone soll es sein? Wer auf den Seiten der Mobilfunk-Anbieter die Tarifbeschreibungen durchliest, hat das Gefühl, alle notwendigen Infos zu haben - und kann doch irren.

Alle einmaligen und laufenden Kosten eines Smartphones-Tarifs im Detail? Bis man die auf den Seiten vieler Mobilfunkanbieter findet, kann man lange suche. Denn solche Informationen werden oft erst in der Zusammenfassung einer Bestellung aufgeführt.

Um richtig vergleichen zu können, sollte man deshalb immer einen Bestellprozess beginnen und sich dann bis zur Zusammenfassung der Kosten durchklicken, noch bevor persönliche Daten eingeben werden müssen, erklärt das Fachmagazin "c't". Denn die Provider würden viel Mühe darauf verschwenden, die tatsächlichen Preise zu verschleiern.

Oft findet sich noch ein zweiter Preis, der ab dem 7., 13. oder 25. Monat gilt und dann gerne unauffällig in kleiner Schrift auftaucht, so die Experten. Dabei handele es sich um eine vereinbarte Preiserhöhung.

Mit allen Verkäufertricks

Noch ein Trick aus der Verkaufspsychologie: Nachlässe für die gesamte Vertragsdauer. Statt beispielsweise einen monatlichen Preis von 19,99 Euro festzusetzen, bietet man Kundinnen und Kunden 24,99 Euro und einen Nachlass von 5 Euro. Das soll sich dann besonders "günstig anfühlen" und die Neigung ausnutzen, bei Schnäppchen zuzuschlagen.

Nicht unter Zugzwang setzen lassen sollte man sich auch von Aktionen, die angeblich nur noch kurze Zeit laufen. Meis gibt es am Ende der vorgeblichen Angebotsfrist einfach eine neue - zu den gleichen oder sogar noch besseren Konditionen.

Wichtig: Wer seinen Mobilfunkvertrag im Handyshop, auf der Straße oder am Stand im Elektronikmarkt unterschreibt, hat kein Widerrufsrecht. Besser ist immer die Online-Bestellung, so die Experten. Dort werde man nicht von Verkäufern unter Druck gesetzt und könne alle Vertragsdetails in Ruhe prüfen.

Widerruf, wenn was nicht stimmt

Nicht nur bei im Internet, sondern auch bei am Telefon abgeschlossenen Handyverträgen gilt: Alle zugesandten Unterlagen und die Auftragsbestätigung muss man noch einmal sehr sorgfältig durchsehen. Und man sollte nicht zögern, den Vertrag zu widerrufen, wenn man doch noch überraschende Klauseln entdeckt, Vereinbarungen fehlen oder gar ungewollte Vertragsbestandteile enthalten sind. Zum Widerruf hat man zwei Wochen Zeit.

Eine Neuheit im Tarifdschungel sind übrigens Tarife, bei denen als mögliche Zahlungsarten nur Bezahldienste angeboten werden. Was dahinter steckt? Die Bezahlung etwa per Paypal macht diese Tarife nominell zu Laufzeittarifen, für die der Gesetzgeber die teure und zeitraubende Identifizierung des Kunden nicht vorschreibt, wie es bei Prepaid-Tarifen der Fall ist, erklärt die "c't". Der Kunde werde durch die beim Bezahldienst hinterlegte Bankverbindung identifiziert.

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