Verbot einiger iPhone-Modelle - Qualcomm gewinnt gegen Apple
Urteil
iPhone-Verbot in Kraft – Qualcomm gewinnt gegen Apple
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Das Verkaufsverbot in Deutschland schließt auch das iPhone 7 (rechts) ein.
Foto: Kiichiro Sato / dpa
Weltstreit streiten Apple und der Chiphersteller Qualcomm vor Gericht. In Deutschland führt es nun zum Verkaufsverbot einiger Modelle.
Frankfurt.
Der US-Chipkonzern Qualcomm hat das vor Gericht erstrittene Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland am Donnerstag in Kraft gesetzt. Das Unternehmen hinterlegte die vom Landgericht München geforderte Sicherheit in Höhe von 1,34 Milliarden Euro, teilte der US-Chipkonzern am Donnerstag mit.
Die Summe ist für den Fall gedacht, dass das Urteil von einem höheren Gericht wieder kassiert wird und Apple für den Verkaufsstopp entschädigt werden muss.
Gericht stellte Verletzung von Qualcomm-Patenten fest
Die Unternehmen zeigten allerdings unterschiedliche Auffassungen über das Ausmaß des Verkaufsverbots. Apple teilte nach dem Urteil mit, über Mobilfunk-Betreiber und andere Händler würden weiterhin alle Modelle verfügbar bleiben. Lediglich in den 15 deutschen Apple Stores sollen das iPhone 7 und das iPhone 8 nicht mehr verkauft werden, hieß es.
Auf der Apple-Website konnten die beiden Geräte am Donnerstag zunächst weiterhin bestellt werden. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt.
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Apple kündigt Berufung gegen Urteil an
Qualcomm bekräftigte dagegen am Donnerstag seine Auffassung, dass Apple die betroffenen Geräte laut Gerichtsurteil auch bei allen Einzelhändlern in Deutschland einziehen müsse. Zudem müsse Apple Schadenersatz an Qualcomm zahlen, entschied das Gericht. Der Betrag soll später festgelegt werden.
Apple kündigte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts an. Die Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Millionen Euro für die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absichern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte.
Der Hersteller des entsprechenden Bauteils in den in Deutschland verkauften iPhones, die US-Firma Qorvo, verweist im Gegenzug darauf, dass man dafür eine eigene Lösung verwende, die Qualcomms Patent nicht verletze. Qorvo wollte die Schaltpläne aber nicht offenlegen, wenn Qualcomm als Konkurrent Zugriff darauf bekommen könnte.
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Rechtsstreit wird weltweit ausgetragen
„Die Kammer hat nicht aufgeklärt, wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist“, hatte der Vorsitzende Richter Matthias Zigann bei der Urteilsverkündung eingeräumt. „Wenn die Verteidigung nur dadurch geschehen kann, dass man ein Geheimnis offenbart“, müsse man es entweder offenlegen – und dann sei es kein Geheimnis mehr. „Oder man offenbart das Geheimnis nicht und verliert dann möglicherweise den Prozess.“
Das Gericht entschied entsprechend anhand von Qualcomms Darstellung der Umsetzung der Technologie.
Qualcomm erzielte mit dem Münchner Urteil einen ersten spürbaren Erfolg in dem weltweit ausgetragenen Streit mit Apple. Der Konflikt begann, als Apple Qualcomm mit dem Vorwurf verklagte, der Chipkonzern verlange zu hohe Gebühren für die Nutzung seiner Patente.
Verfahren laufen auch in China und den USA
Qualcomm bekommt seit Mitte 2017 kein Geld mehr von iPhone-Auftragsfertigern und wirft Apple vor Gericht die Verletzung diverser Patente vor. Die Firma ist vor allem bekannt als Anbieter von Prozessoren und Funkchips, beansprucht aber auch die Erfindung vieler anderer Technologien in Smartphones für sich.
Verfahren laufen unter anderem auch in China und den USA. In China erreichte Qualcomm auf Basis von zwei Software-Patenten vor einigen Wochen ein Verkaufsverbot für mehrere Modelle vom iPhone 6 bis zum iPhone X aus dem vergangenen Jahr. Apple setzte den Verkauf jedoch fort und verwies darauf, dass durch ein Software-Update das Patent nicht verletzt werde. (les/dpa/rtr)
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