Berlin. Abmahnkosten sind gestrichen, dafür können Netzsperren auferlegt werden: Das Gesetz zum Betreiben öffentlicher WLAN-Netze ist geändert.

Die große Koalition hat sich auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung geeinigt, die den Weg frei machen soll für mehr kabelloses Internet (WLAN) in Cafés und Hotels. Vertreter von Union und SPD haben dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes zugestimmt und sich auf eine Klarstellung verständigt, erklärten die Verhandlungspartner am Dienstag. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ über die Einigung berichtet.

In dem veränderten Gesetz sollen Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspots künftig weitgehend von der Pflicht befreit werden, insbesondere die Kosten bei Abmahnungen zu tragen. Bislang konnten sie beispielsweise von Musiklabels oder Film-Studios abgemahnt werden, wenn ein Gast das offene WLAN für einen illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten missbraucht hatte. Allerdings können die Hotspot-Betreiber dazu gezwungen werden, bei wiederkehrenden Missbrauchsfällen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung des Rechtsbruchs zu unterbinden.

Keine Pflicht für Passwörter

„Diese Nutzungssperren müssen aber verhältnismäßig sein“, erklärte die SPD-Fraktion. Sie seien als „Ultima-Ratio-Möglichkeit“ nur dann zulässig, wenn keine andere Möglichkeit bestehe, der Rechtsverletzung abzuhelfen. In dem Gesetzentwurf wurde auch geklärt, dass WLAN-Betreiber von einer Behörde nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen.

„Mit der rechtssicheren Abschaffung der Störerhaftung geben wir den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte: „Mit der heutigen Einigung schaffen wir die Störerhaftung für alle Access Provider ab und erreichen dadurch Rechtssicherheit für alle Anbieter von Internetzugängen im Allgemeinen und von WLAN-Hotspots im Besonderen.“

Opposition kritisiert Sperren

In den Reihen der Opposition stieß der Entwurf auf Kritik: Zwar sei nun die Haftungsfrage halbwegs gelöst, erklärte Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Grünen. „Dafür schafft man mit den erstmal gesetzlich vorgeschriebenen Netzsperren die nächste Hürde. Gerade nicht-kommerzielle Anbieter werden hier wieder abgeschreckt und entweder voreilig blocken oder aber erst gar nicht ihr WLAN öffnen.“

Die Abschaffung der Störerhaftung hatte mehr als ein Jahr gedauert. Zuletzt hatte es Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD gegeben, so dass unklar war, ob das Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, also der letzten Gelegenheit in dieser Legislaturperiode, verabschiedet werden kann. Die Koalition hatte die Förderung von freiem WLAN im Koalitionsvertrag festgeschrieben. (dpa)