Berlin. Es ist irritierend, eine Nachricht zu bekommen, dass man bis zum Vortag widersprechen sollte. Twitter hat sie zu seinen AGB verschickt.

Kaum jemand liest Allgemeine Geschäftsbedingungen, Aufregung darum gibt’s aber immer wieder. Gerade ärgern sich Twitter-Nutzer: Die bekamen am Samstag, 1. Oktober, per Mail den Hinweis auf neue AGB. „Nimmt Dir einen Moment Zeit“, rät Twitter. Und schreibt dazu, dass man sich einverstanden erkläre, wenn man Twitter am oder nach dem 30. September 2016 nutzt. Rückwirkendes Einverständnis – das stößt manchen Nutzern auf.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Das US-Unternehmen hatte offenbar in US-Zeitzonen gedacht. Als der erste Tweet als Information herausging und nach Informationen unserer Redaktion auch mit dem Versand der Info-Mails begonnen werden sollte, war es 10.29 Uhr Ortszeit morgens am 30. September in San Francisco.

Tweet informierte Deutsche am 30. abends

Wenig später folgte auch die Info von Twitter Deutschland – in Deutschland war es da schon 19.42 Uhr.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Selbst am 2. Oktober noch Mails

Der Versand der Mails bei einer Milliarde Accounts – Twitter spricht von 313 Millionen aktiv genutzten – dauert dann. Zu lange, um global die Nutzer am 30. September zu erreichen. Selbst am Sonntag, am 2. Oktober, gingen bei manchen Nutzern noch Benachrichtungen per E-Mail ein.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Mancher Nutzer hat also Twitter genutzt, obwohl er vielleicht nicht mit den neuen AGB einverstanden ist. Wer allerdings mit den neuen AGB Probleme hat, hätte nach einer ersten Prüfung unserer Redaktion nach den alten AGB den Dienst auch nicht mehr nutzen sollen.

Und ein Widerspruch gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen ist nutzlos: Wer damit nicht einverstanden ist, muss eben seinen Vertrag kündigen oder im Fall von Twitter die Nutzung einstellen. Auf Facebook gepostete Widersprüche gegen die dortigen AGB erheitern regelmäßig nicht nur Juristen.

Neue AGB sind viel kürzer

Doch wieso ändert Twitter seine AGB, was ist neu? Eine offizielle Stellungnahme war am Samstag nicht zu erhalten. Unsere Redaktion hat aber die alten und neuen AGB und Datenschutzrichtlinien verglichen. Was als erstes auffällt: Die neuen Geschäftsbedingungen sind viel kürzer – 92 gegenüber 175 Zeilen. Twitter erklärt, sie vereinfacht zu haben. Dafür sind die Datenschutzrichtlinien länger geworden – 113 gegenüber bislang 89 Zeilen.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Hauptauslöser für Twitter dürfte gewesen sein, dass das Unternehmen auf die geänderte Lage zum Datenschutz auch mit seinen AGB reagieren musste: Der Europäische Gerichtshof hatte das „Safe Harbor“-Abkommen gekippt, das die USA zum „sicheren Hafen“ für Daten europäischer Bürger erklärt hatte. Inzwischen dürfen Daten wieder rechtskonform in die USA geleitet werden, wenn sie dem Nachfolgeabkommen EU-US-Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild) entsprechen. Darauf verweisen die neuen Twitter-Regeln: Twitter halte die Grundsätze des EU-US Datenschutzschilds bei der Speicherung von Daten aus der EU ein, heißt es neu in den Datenschutzrichtlinien. Es gibt jetzt jeweils eigene AGB für die USA und die Länder außerhalb der USA.

In den neuen AGB für Europa erklären Nutzer, dass sie verstanden haben, dass sie die Einwilligung zur Erhebung und Nutzung (...) von (...) personenbezogenen Daten, einschließlich der Übertragung dieser Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika (...) erteilt haben.

Neue Formulierung zur Datenherausgabe

Twitter formuliert jetzt weicher, unter welchen Umständen es personenbezogene Daten herausgibt. Unverändert sind die Formulierungen, die Gesetze, Vorschriften, rechtliche Verfahren oder behördlichen Aufforderungen nennen. Der Nachsatz ist aber geändert: Hieß es bislang „oder um Rechte und Eigentum von Twitter zu schützen“, lautet die Formulierung nun zusätzlich dazu „oder die Rechte und das Eigentum unserer Nutzer“. Welche Wirkung das hat, ist unklar.

Es findet sich auch nicht mehr die explizite Erwähnung „Sie sind für den Schutz Ihres Passworts verantwortlich“. Bemerkenswert ist auch, dass Twitter eine Formulierung zum Alter der Nutzer entfernt hat. In den alten Datenschutzrichtlinien fand sich ein Hinweis, die „Dienste richten sich nicht an Personen unter 13 Jahren“.

Werbung wird ausführlicher thematisiert

Eine deutlich größere Rolle spielt Werbung: In den neuen Datenschutzrichtlinien gibt es dazu einen eigenen Absatz und elf Erwähnungen des Wortes, in den alten Regeln tauchte das Wort ohne eigene Passage sieben Mal auf.

Gestrichen hat Twitter aus seinen AGB einige Tipps, die zwischen den rechtlichen Formulierungen teilweise auch wie Fremdkörper wirkten. Allerdings gibt es dafür Erinnerungen wie „Denken Sie daran: Ihre Einstellungen zu Datenschutz und Sicherheit kontrollieren, ob Ihre Tweets und bestimmte Profilinformationen öffentlich gemacht werden.“