Mountain View. WhatsApp hat seine AGB aktualisiert. Neben einer Datenteilung mit Facebook gibt es weitere Änderungen. Was Nutzer jetzt wissen müssen.

Nahezu zwei Jahre nach der 22 Milliarden Dollar teuren Übernahme von WhatsApp will Facebook die Dienste enger miteinander verzahnen. Ab sofort sollen die Telefonnummer des WhatsApp-Nutzers sowie Informationen dazu, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird, an Facebook weitergegeben werden.

Bestehende WhatsApp-Nutzer könnten diese Änderung innerhalb von 30 Tagen ablehnen und den Dienst trotzdem weiter nutzen, erklärte das Unternehmen am Donnerstag in einem Blogbeitrag. Wenn der Nutzer beim Öffnen der App über die Änderungen der Nutzungsbedingungen informiert wird, kann er mit einem Klick entscheiden, ob er diese annimmt oder ablehnt. Auch ein nachträglicher Widerruf ist in den Einstellungen möglich.

Diese Information über die neuen AGB sollen Nutzer mehrmals bekommen, wenn sie die App öffnen.
Diese Information über die neuen AGB sollen Nutzer mehrmals bekommen, wenn sie die App öffnen. © FMG | FMG

Allerdings sollten sich Nutzer bewusst machen, dass dies nur die Datenteilung mit Facebook betrifft. Allen anderen Teilen der AGB müssen Nutzer zustimmen, wenn sie die App weiter verwenden wollen.

Kein Zugang zu Mitteilungen

Wer sich ab sofort ein neues WhatsApp-Konto zulegt, akzeptiert automatisch die neuen Bedingungen. Zugleich betonte der Anbieter, dass Facebook auf keinen Fall Zugang zum Inhalt von Kurzmitteilungen bekommen werde. Mit der Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Frühjahr seien sie ausschließlich für die beteiligten Nutzer einsehbar, selbst WhatsApp habe keinen Zugriff auf die Inhalte. Eine weitere Zusammenlegung der Dienste von Facebook und WhatsApp sei nicht geplant, hieß es weiter.

Dass Daten mit Facebook geteilt werden, kann in den Einstellungen mit einem Klick deaktiviert werden.
Dass Daten mit Facebook geteilt werden, kann in den Einstellungen mit einem Klick deaktiviert werden. © FMG | FMG

Mit dem Abgleich der Telefonnummer soll nach Angaben des Unternehmens dem Nutzer auf Facebook relevantere Werbung angezeigt werden. Das bedeutet, dass Nutzern bei Facebook Werbung angezeigt wird, der ihre WhatsApp-Nutzung zugrunde liegt – auch wenn sie Facebook ihre Telefonnummer gar nicht gegeben haben. Zudem nutzt Facebook die im WhatsApp-Konto gespeicherten Telefonnummern dazu, dem Nutzer Freundschaftsvorschläge zu machen.

So bekommen Unternehmen Zugang

WhatsApp arbeitet daran, Unternehmen Zugang zu den Nutzern des Dienstes zu gewähren – auch wenn Werbung etwa in Form von Bannern offenbar nicht geplant ist. „Wir möchten Möglichkeiten erkunden, wie du und Firmen über WhatsApp miteinander kommunizieren können“, heißt es über die Aktualisierung der AGB im Blogbeitrag.

Auch ein nachträglicher Widerruf ist in den Einstellungen bis zum 24. September 2016 möglich – auch dann, wenn man bereits zugestimmt hat.
Auch ein nachträglicher Widerruf ist in den Einstellungen bis zum 24. September 2016 möglich – auch dann, wenn man bereits zugestimmt hat. © FMG | FMG

Wie sich WhatsApp diese Erkundung vorstellt, erklärt der Dienst, der nach eigenen Angaben rund eine Milliarde Nutzer hat, im nächsten Absatz. Neben „Information zu Bestellungen, Transaktionen und Terminen, Liefer- und Versandbenachrichtigungen“ sollen Nutzer auch „Aktualisierungen von Produkten und Dienstleistungen und Marketing“ bekommen. „So kannst du zum Beispiel Informationen zum Flugstatus für eine bevorstehende Reise, einen Zahlungsbeleg für etwas, das du gekauft hast, oder eine Benachrichtigung bezüglich eines Liefertermins erhalten“, heißt es weiter in der Mitteilung.

Das, was WhatsApp als hilfreiche Ergänzung fürs alltägliche Leben darstellt, könnte die Tür für Unternehmen jedoch weit öffnen. So könnten Unternehmen Nutzer künftig direkt anschreiben, um sie auf ihre Produkte aufmerksam zu machen – auch wenn WhatsApp versichert: „Wir möchten nicht, dass du das Gefühl hast Spam zu erhalten.“ (mit dpa)