Berlin. Kaum Datenschutz, anonymes Spielen ist nicht möglich: Deutsche Verbraucherschützer drohen dem „Pokémon Go“-Entwickler mit einer Klage.

Verbraucherschützer haben den US-Entwickler des weltweit erfolgreichen Handyspiels „Pokémon Go“ wegen fehlenden Datenschutzes abgemahnt. Insgesamt würden 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen beanstandet, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Mittwoch mit. Gebe der Entwickler Niantic keine Unterlassungserklärung ab, drohe ein Klageverfahren.

„Pokémon Go“, das vom japanischen Konsolenhersteller Nintendo vertrieben wird, verlangt laut vzbv vom Spieler personenbezogene Daten, die ein anonymes Nutzen praktisch unmöglich machten. Zugleich sei zu befürchten, dass die Daten an Dritte weitergegeben werden könnten. Auch sei es Niantic möglich, einen einmal mit dem Spieler geschlossenen Vertrag abzuändern oder Dienste einzustellen.

Nintendo-Kurswert um 86 Prozent gestiegen

„Pokémon Go“ beschert Nintendo derzeit einen unerwarteten Erfolg. Trotz eines Aktieneinbruchs am Mittwoch wegen eines später als erwarteten Marktstarts in Japan ist der Kurswert seit dem Debüt des Spiels in den USA um 86 Prozent geklettert. Es ist der erste Ausflug des „Wii“- und „DS“-Konsolenanbieters ins Geschäft mit Smartphone-Spielen. „Pokémon Go“ wechselt zwischen der echten und der virtuellen Welt. Der Spieler muss dabei verschiedene Arten von Fantasiewesen einfangen, die bereits vor 20 Jahren mit einer Serie von Videospielen bekanntwurden.