Potsdam. Täglich werden mehrere Tausende Namen und Adressen von Privatpersonen für Straftaten verwendet. Die Betroffenen wissen davon selten.

Ob für Kreditkartenbetrug, falsche Bestellungen in Online-Shops oder für andere Betrugsdelikte: täglich nutzen Kriminelle die Identitätsdaten Tausender Internetnutzer für Straftaten. Ein Projekt des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) erlaubt es Nutzern zu überprüfen, ob die eigene Identität missbraucht wurde.

Alles was Nutzer tun müssen, ist die eigene E-Mail-Adresse in ein Formular einzugeben. Das vom SAP-Gründer Plattner unterstützte Institut an der Universität Potsdam gleicht dann die eingegebene E-Mail-Adresse mit der eigenen Datenbank ab. Nach dem Test erhalten die Nutzer dann eine E-Mail, die entweder eine Entwarnung enthält oder aber den Hinweis, dass die eigene Identität zu kriminellen Zwecken im Internet angeboten wurde.

Mehr als 170 Millionen Datensätze als Grundlage

Zum Start des Dienste im Jahr 2014 umfasste die Datenbank des HPI bereits 170 Millionen Sätze mit Identitätsdaten. Die Einträge haben die Experten unter anderem aus Listen von Kriminellen ausgelesen, die entweder öffentlich oder verschlüsselt veröffentlicht wurden.

Identitätsdiebstahl ist in Deutschland selbst kein Straftatbestand, allerdings können Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Identitätsdiebstahl geschehen auf unterschiedliche Weise geahndet werden:

• Drei Jahre Haft drohen etwa dem, der einem Opfer nachstellt und deren Personendaten dazu nutzt, Waren oder Dienstleistungen in Anspruch zu nahmen. Der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch (§ 238 StGB) wird auch als „Stalking-Paragraf“ bezeichnet.

• Eine falsche Verdächtigung liegt vor, wenn jemand bewusst einen Dritten einer Straftat bezichtigt, obwohl der Dritte weiß, dass der Beschuldigte die Tat nicht begangen hat. Auch wer nichts dagegen unternimmt ein fälschlicher Weise geführtes Verfahren – trotz besseren Wissens – macht sich strafbar und muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

• Identitätsdiebstahl geht oft mit Urkundenfälschung – etwa durch falsche Unterschriften – einher. Bei Urkundenfälschung droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Identitätsdiebstahl ist immer auch wieder ein politisches Thema. So forderte Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium (BMJV) Anfang Februar von Facebook, dass das soziale Netzwerk sich stärker mit dem Thema befassen müsse. Kelber sagte der „Wirtschaftswoche“, er verlange von Facebook „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Bildung von Fake-Profilen oder Identitätsdiebstähle zu verhindern“. Laut dem Zeitungsbericht sperrt Facebook zwar Profile, in denen sich Kriminelle als andere Personen ausgeben, Anzeigen stelle das soziale Netzwerk jedoch nicht.