München. Ein weiterer Sieg für YouTube: Das Oberlandesgericht München hat eine Schadensersatzklage des Musikrechteverwerters Gema abgelehnt.

Im Schadenersatzprozess gegen das US-Videoportal YouTube ist der deutsche Musikrechteverwerter Gema auch in der zweiten Instanz unterlegen. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Klage der Gema gegen die Videoplattform des Suchmaschinenbetreibers Google zurück. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr (Gz.: 33 O 9639/14).

YouTube müsse für die Musikvideos nichts an die Gema zahlen, weil die Nutzer und nicht die Plattform für die Veröffentlichung verantwortlich seien, entschied das Oberlandesgericht in dem Berufungsverfahren. YouTube stelle dafür lediglich „Werkzeuge“ bereit. Beigelegt wird der Rechtsstreit mit dem Urteil aber nicht. „Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen“, sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof (BGH). „Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.“

Streitwert beträgt 1,6 Millionen Euro

Die Gema, die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern vertritt, fordert von YouTube Geld für Musikvideos. In dem Rechtsstreit verlangt die Verwertungsgesellschaft 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos durch Internetnutzer. Auf der Grundlage von exemplarisch ausgewählten 1000 Titeln hat die Gema einen Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro errechnet. Beide Seiten streiten seit Jahren darüber, ob und zu welchen Bedingungen die Internetplattform dem Rechteverwerter Geld für die Bereitstellung der Musikvideos zahlen muss, die von Internetnutzern hochgeladen werden. Außergerichtliche Gespräche über eine Lizenzvereinbarung waren wiederholt gescheitert.

In einem anderen Prozess gegen YouTube hatte die Gema dagegen mehr Erfolg. YouTube könne unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn die Videoplattform bestimmten Kontrollen bei hochgeladenen Musikvideos nicht nachkommt, urteilte das Oberlandesgericht Hamburg im vergangenen Jahr. Die Richter entschieden allerdings, dass YouTube nicht unmittelbar für die Inhalte auf seiner Seite verantwortlich ist. Dieses Verfahren ist bereits beim Bundesgerichtshof anhängig. (rtr/dpa)