Künftig müssen Nutzer darüber aufgeklärt werden, welche Daten gesammelt werden und was damit geschieht. Das geschehe bislang nur selten.

Menlo Park/Redmond. Apps für Smartphones und Tablets dürfen keine heimlichen Datensauger mehr sein. Die kalifornische Generalstaatsanwältin Kamala Harris setzte bei den sechs größten App-Store-Betreibern wie Apple und Google schärfere Datenschutz-Regeln durch. Davon würden auch Nutzer in anderen Ländern profitieren, betonte sie. Harris verkündete am Mittwoch eine Vereinbarung mit Apple als Betreiber des App Store für iPhone und iPad, Google mit seiner Android-Plattform, Microsoft, dem Blackberry-Anbieter RIM, Hewlett-Packard sowie Amazon. Demnach müssen künftig alle Apps strengere Datenschutz-Standards erfüllen. Dazu gehört vor allem, dass der Nutzer darüber aufgeklärt wird, welche Daten von ihm gesammelt werden und was damit geschieht.

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Bislang passiere dies nur in den seltensten Fällen, betonte Harris. Zudem müssen die Plattform-Betreiber einen Kanal für Nutzer-Beschwerden über mangelnden Datenschutz einrichten. In einem halben Jahr will sie mit den beteiligten Unternehmen über die bis dahin vorgenommene Umsetzung der neuen Vorgaben sprechen. Erst kürzlich war aufgeflogen, dass die App des Online-Netzwerks Path die Adressbücher von iPhones anzapfte und die Daten zum Server des Unternehmens übertrug – ohne Wissen des Nutzers. Auch weitere Apps gerieten nachfolgend in Verruf. Apple kündigte an, den Zugriff auf Kontaktlisten künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers zu ermöglichen.

Außerdem will das Weiße Haus die Datenschutz-Bestimmungen in den USA insgesamt verschärfen, die bislang deutlich lascher als etwa in Europa sind. Die Verbraucher sollen unter anderem mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen. Außerdem sollen Unternehmen verpflichtet werden, nur solche Informationen abzugreifen, die für das Funktionieren ihrer Dienste notwendig sind. Dem „Wall Street Journal“ zufolge stimmten Internet-Schwergewichte wie Apple und Google bereits zu, Nutzern den Verzicht auf sogenannte „Tracking-Cookies“ zu ermöglichen – das sind Software-Elemente, mit denen ihr Weg im Internet nachverfolgt werden kann.

(dapd)