Vor dem Landgericht Leipzig äußerte sich Dirk B. zu seinem Lebenslauf. Er erhielt bereits Vorstrafe für Vorgängerprojekt Saugstube.

Leipzig. Am Dienstag hat der mutmaßliche Gründer und Chef des illegalen Internetfilmportals kino.to vor dem Landgericht Leipzig weiterhin zu den Anklagevorwürfen geschwiegen. Die für diesen zweiten Verhandlungstag erwartete Erklärung, die zum Prozessauftakt vor zwei Wochen angekündigt worden war, blieb aus. Anwalt Wolfgang Müller begründete dies damit, dass die Gespräche über einen sogenannten Deal bisher ohne Ergebnis geblieben seien.

Bislang hatte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel zu drei Gesprächen zwecks Verständigung über ein Höchststrafmaß geladen, nach der Verhandlung am Dienstag war ein viertes Gespräch geplant.

Müller kündigte an, wahrscheinlich werde sich sein Mandant am nächsten Verhandlungstag Anfang Juni zu den Vorwürfen äußern. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft Dirk B. vor, von Anfang 2009 bis Juni 2011 mehr als 1,1 Millionen Links zu Filmen öffentlich zugänglich gemacht und dabei gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.

+++ Chef des illegalen Filmportals Kino.to vor Gericht +++

B. äußerte sich zu seinem Lebenslauf. Der 39-Jährige berichtete von seinem Schulabbruch in der ehemaligen DDR nach der achten Klasse und nannte als Grund die Mitgliedschaft seiner Mutter bei den Zeugen Jehovas. Er sei deshalb nicht bei der DDR-Kinderorganisation der Pioniere gewesen und habe nicht an Klassenfahrten teilgenommen. „Mir war dadurch alles verbaut“, sagte der Angeklagte. „Ich habe mich danach aber gut hochgearbeitet.“ Nach einer Lehre als Spitzendreher habe er als Schweißer und Installateur gearbeitet und sei Geschäftsführer einer Baufirma geworden.

Er habe sich als Bodenleger selbstständig gemacht und sei 2005 nach Spanien umgezogen, weil seine Fußbodenfirma rund 30.000 Euro Schulden gehabt habe und er in Deutschland nicht mehr habe Fuß fassen können. In Spanien habe er eine Firma gegründet, um mit Werbung im Internet Geld zu verdienen. Die Generalstaatsanwaltschaft geht für die Zeit von März 2008 bis Juni 2011 von Einnahmen in Höhe von rund 6,7 Millionen Euro aus. Anwalt Daniel Schulz, der in dem Verfahren die Firma des Angeklagten vertritt, sagte, die Zahlen seien viel zu hoch angesetzt.

+++ Chef-Programmierer von Kino.to legt Geständnis ab +++

B. berichtete von einer Strafe, die er im Juni 2004 vom Amtsgericht Leipzig wegen Verstößen gegen das Urheberrecht in 15 Fällen in Höhe von 150 Tagessätzen erhalten hatte. Dieses Urteil betraf sein Vorgängerprojekt im Internet mit dem Namen Saugstube, das Bastian P. für ihn programmiert hatte, der auch alle Versionen von kino.to entwickelt hatte und dafür im April zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war. Die Übergabe der Verantwortung für kino.to an P. im Mai 2010 begründete B. mit gesundheitlichen Problemen, die er seit Oktober 2009 erlitten habe. „Mir wurde gesagt, ich hatte zu viel gearbeitet und zu wenig getrunken“, ergänzte er. Inzwischen sei er neben Bluthochdruck außerdem noch an Diabetes erkrankt.

Der Münchner Gutachter Thomas Hösl, der in allen sechs kino.to-Verfahren als Sachverständiger auftritt, sagte, kino.to sei gut durchdacht gewesen und es habe viel Know-how dahinter gesteckt. „Für mich war bei kino.to die Neuerung, dass Filme in technisch guter Qualität im Angebot waren“, sagte Hösl. Die Seite sollen täglich bis vier Millionen Nutzer besucht haben. Die elfte Kammer hat bislang noch zwei weitere Verhandlungstage anberaumt. (dapd)