Mehr als 0,5 Promille sind strafbar und können mit Punkten in Flensburg geahndet werden. In bestimmten Fällen liegt der Wert jedoch niedriger.

Essen. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer in Deutschland mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wird, muss mit Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei und saftigen Strafen rechnen. Die reichen vom Bußgeld und einem zeitweiligen Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug. Was manche aber nicht wissen: In einigen Fällen gilt hierzulande eine Null-Promille-Regelung, betont der TÜV Nord.

So müssen sich Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren an ein striktes Alkoholverbot halten. Es gilt seit dem 1. August 2007 und ist nicht an die Probezeit gekoppelt. Wer also beispielsweise schon mit 17 Jahren den Führerschein erhält, darf wie alle anderen jungen Fahrer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr nur absolut nüchtern am Steuer sitzen, so der TÜV Nord. Ein generelles Alkoholverbot am Arbeitsplatz gilt auch für Busfahrer, Taxifahrer und Fahrer von Gefahrguttransportern.

Ab 0,3 Promille müssen Autofahrer ebenfalls mit Bedacht fahren. Denn bauen sie in diesem Zustand einen Unfall, wird dies mit satten 7 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und einer Geld- bzw. im Härtefall sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet.

Auch beim Mieten von Autos gilt absolutes Alkoholverbot. Am Steuer eines Car2go-Autos zum Beispiel darf weder Alkohol getrunken, noch geraucht werden.