Berlin. Vermodert, verbrannt, durchgerissen: Beschädigtes Geld ist nicht wertlos. Beim Ersatz müssen Verbraucher aber einige Dinge beachten.

Ob vermodert, teils verbrannt oder von Tieren angefressen: Beschädigtes Geld ist nicht wertlos. Wer die Reste bei der Bundesbank einreicht, bekommt dafür in der Regel Ersatz. Einige Dinge gilt es aber zu beachten.

Die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 hat auch die Deutsche Bundesbank vor eine Herausforderung gestellt: Bis Mitte Februar 2022 hat sie unbrauchbar gewordenes „Flutgeld“ im Wert von mehr als 100 Millionen Euro umgetauscht. Zuvor mussten rund 1,5 Millionen Banknoten und 1,2 Millionen Münzen aus den Flutgebieten bearbeitet – sprich: vor allem getrocknet und gezählt – werden. Laut Bundesbank stammte das Geld aus den Tresoren und Schließfächern von Banken, die überflutet wurden, sowie von Privatleuten.

Das Extrembeispiel zeigt, wie wichtig der Umtauschservice ist. Davon profitieren können aber jederzeit auch alle anderen Besitzer von beschädigten Banknoten und Münzen, die ihr Geld einreichen. Ersetzt wird jeder einzelne Cent, der die Bedingungen erfüllt. Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei. Das Geld wird aufs Girokonto überwiesen, ablehnende Bescheide kommen per Post.

Auch ohne Flut: Bundesbank tauscht jedes Jahr etwa 40 Millionen Euro um

In einem Normaljahr ohne Flut tauscht die Bundesbank zusammengezählt immerhin rund 40 Millionen Euro auf Antrag um. Das dauert derzeit allerdings drei bis vier Monate im Schnitt. Nach dem Abarbeiten noch offener Anträge aus den Flutgebieten soll sich die Wartezeit wieder auf etwa vier bis sechs Wochen reduzieren, wie eine Bundesbank-Sprecherin mitteilt.

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Doch welche Schäden sind üblich? Viel Geld geht durch Feuer, Feuchtigkeit, etwa bei einer Lagerung im Keller, oder durch Unachtsamkeit kaputt. So berichtet die Sprecherin, dass Geldscheine beim schnellen Herausnehmen aus dem Portemonnaie oder beim Zerreißen eines Umschlags beschädigt werden. Schäden durch Tiere gehörten ebenfalls zum „Standardrepertoire“, etwa wenn Hunde beim Spielen Banknotenteile fressen.

Auch Geldscheine, die im Garten vergraben waren und sich mit der Zeit zersetzten, werden den Angaben zufolge eingereicht. Besonders kurios: Kürzlich versteckte jemand Geld in einer Sauerstoffflasche mit sehr kleiner Öffnung – und griff zur Flex, um es wieder herauszubekommen. Der Funkenflug entzündete das Geld, und der Eigentümer reichte die Reste ein, erläutert die Bundesbank-Sprecherin.

Geldschein zerrissen - wenn nicht mal mehr die Hälfte da ist

Beschädigte Banknoten werden auf Antrag ersetzt, wenn mehr als die Hälfte des Geldscheins vorliegt. Frisches Geld erhält aber auch, wer die Hälfte oder auch weniger als die Hälfte eines Scheins hat und nachweist, dass der Rest vernichtet wurde. Selbst kleinste Teile und Reste – etwa in Form von Asche – können zur Analyse eingeschickt werden.

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Liegen zwei Hälften eines zerrissenen Scheins vor, erkennen die Fachleute anhand einer Nummer, die auf beiden Hälften steht, deren Zusammengehörigkeit. Reichen allerdings zwei verschiedene Antragsteller jeweils eine Hälfte ein, gehen beide leer aus. Außerdem gilt: Absichtlich darf der Schein nicht zerrissen worden sein. Auch Münzen, die mutwillig beschädigt wurden, werden nicht erstattet. „Bei vorsätzlicher Beschädigung gibt es keinen Ersatz“, so die Sprecherin.

Wichtig zum Schutz der Bundesbank-Beschäftigten: Wer Banknoten oder Münzen einreicht, die mit chemischen Mitteln behandelt worden sind, muss dies im Erstattungsantrag angeben.

Geld muss dabei nicht immer einwandfrei sein. Beispielsweise darf ein zerrissener oder eingerissener Schein mit einem transparenten Klebeband „repariert“ werden, bestätigt die Bundesbank entsprechende Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings rät die Sprecherin, solche Scheine besser zum Umtausch einzureichen, „denn das Kleben von Scheinen mit Tesa könnte beim Bezahlen an dem einen oder anderen Automaten nicht zuverlässig funktionieren“.

Auch größere Hälfte des Scheins bleibt als Zahlungsmittel gültig

Als Zahlungsmittel grundsätzlich gültig bleibt auch die größere Hälfte eines Geldscheins. „Ist der größere Teil einer Banknote vorhanden, hat sie ihren Wert nicht verloren und kann bedenkenlos angenommen werden. Sofern die Beschädigung nicht vorsätzlich erfolgte, wird der Gegenwert spätestens von der Bundesbank erstattet, wenn die Banknote uns erreicht“, so die Sprecherin.

Nicht angenommen werden sollte aber der Teil eines Scheins, bei dem so viel fehlt, dass zweifelhaft ist, ob er weiterhin genutzt werden kann oder ob die Echtheitsprüfung möglich ist. Laut Verbraucherzen­trale sind Händler auch nicht verpflichtet, eine beschädigte Banknote zu akzeptieren.

Zu unterscheiden gilt es bei bekritzeltem Geld: Steht auf dem Wechselgeld eine Telefonnummer oder ist es mit einer Blume verziert, ist dies laut den Angaben unproblematisch. Die Sprecherin: „Eine Banknote, auf der zum Beispiel ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgemalt ist, sollte man jedoch ablehnen, da bei einer Weitergabe mit strafrechtlichen Ermittlungen gerechnet werden muss.“

Das beschädigte Geld kann per Erstattungsantrag (www.bundesbank.de) bei der Deutschen Bundesbank (Hegelstraße 65, H313, 55122 Mainz) eingereicht werden. Zu den Pflichtangaben im Antrag gehört, die Ursache der Beschädigung zu erklären und Angaben zum Verbleib fehlender Banknotenteile zu machen. Die Bundesbank übernimmt keine Haftung für eventuelle Verluste auf dem Versandweg.

Das Geld und der Antrag können auch bei einer Filiale der Bundesbank abgegeben werden. Viele örtliche Banken und Sparkassen sind auch bereit, Geld und Antrag an die Bundesbank weiterzuleiten.

Dieser Artikel erschien zuerst auf abendblatt.de.