Berlin. Gas und Strom wird auch für Energieunternehmen teurer. Die versuchen die gestiegenen Kosten durch fragwürdige Methoden auszugleichen.

Selten ging es auf den Energiemärkten so turbulent zu wie in diesem Herbst: Die Börsenpreise für Strom, Erdgas und Rohöl sind seit September in schwindelerregende Höhen gestiegen. An der Tankstelle und beim Kauf von Heizöl haben Verbraucherinnen und Verbraucher das sofort gemerkt, Strom- und Gasversorger dagegen geben die höheren Kosten zeitversetzt weiter. Schließlich muss eine Preiserhöhung mindestens einen Monat vorher angekündigt werden, in der Grundversorgung sogar sechs Wochen vorher.

Die Turbulenzen führen laut Verbraucherschützern zu fragwürdigen Methoden einzelner Energieanbieter. Die Zahl der Beschwerden ist laut Verbraucherzentrale Bundesverband stark gestiegen.

Manche Energieanbieter arbeiten vorausschauend, andere verzocken sich

Die meisten Preiserhöhungen für den Jahreswechsel sind inzwischen verschickt. Um wie viel es teurer wird, variiert stark. Dem Geld-Ratgeber Finanztip zufolge gibt es Anbieter, die ihre Gaspreise verdreifachen, Strompreise verdoppeln und vorübergehend in bestimmten Tarifen keine Neukunden mehr annehmen. Und es gibt Firmen, die ihre Preise weniger stark oder gar nicht erhöhen und ihren Vertrieb nicht eingeschränkt haben.

Der Grund für die Unterschiede: Anbieter, die sich in diesem Herbst sehr kurzfristig eindecken müssen, zahlen sehr viel für Strom und Gas. Unternehmen, die langjährige Lieferverträge haben oder eigene Stromkraftwerke aus regenerativen Quellen betreiben, haben viel weniger Probleme.

Wildwest-Methoden auf dem Energiemarkt

Einige Anbieter haben sich 2021 komplett verzockt: Lition und Optima mussten bereits Insolvenz anmelden. Andere Unternehmen zeigen grobe Wildwest-Manieren: So wollte Maingau im Sommer Kunden dazu bringen, einer Erhöhung zuzustimmen – trotz Preisgarantie.

Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft (mit den Marken „Immergrün“ und „Idealenergie“), das Elektrizitätswerk Düsseldorf, Enstroga und Fuxx haben Kunden zunächst die Abschlagszahlungen grundlos verdoppelt. Widersprachen Kunden, erhielten sie eine deftige Preiserhöhung oder sogar eine Kündigung.

Sich bei Preiserhöhung von Strom und Gas wehren

Kunden sollten jeder grundlosen Erhöhung von Abschlagszahlungen widersprechen. Denn deren Höhe muss sich am tatsächlichen Verbrauch des Kunden in der Vergangenheit orientieren. Zahlen Verbraucher zu hohe Abschläge, haben sie im Falle der Insolvenz des Anbieters Probleme, das Geld zurückzubekommen. Nach einer drastischen Preiserhöhung sollten Kunden den Vertrag außerordentlich kündigen.

Bei einer Kündigung durch den Versorger können Verbraucher hingegen nicht verhindern, dass dieser zum angekündigten Zeitpunkt seine Energielieferung einstellt. Sie sollten sich daher schnell um einen neuen Vertrag kümmern.

Gelingt das nicht rechtzeitig, besteht kein Grund zur Sorge: Der Grundversorger übernimmt dann die Energielieferung. Eine Kündigungsfrist gibt es für diese Ersatzversorgung nicht. Sie endet, sobald ein neuer Vertrag besteht. Vergehen bis dahin mehr als drei Monate, rutscht der Kunde in die Grundversorgung mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Auf Kochen mit dem Gasherd verzichten? Die Preise steigen zum Jahresende deutlich. Ein Anbieterwechsel ist vielleicht eine Option.
Auf Kochen mit dem Gasherd verzichten? Die Preise steigen zum Jahresende deutlich. Ein Anbieterwechsel ist vielleicht eine Option. © WAZ FotoPool | Joachim Kleine-Büning

Was tun bei einer Preiserhöhung für Gas?

Zum Jahreswechsel steigen die Gaspreise bei den meisten Anbietern deutlich. Stadtwerke, die noch keine Preiserhöhung angekündigt haben, ziehen vermutlich zum 1. Februar oder zum 1. März nach. Denn anders können die Anbieter die hohen Preise für Erdgas am Weltmarkt nicht ausgleichen.

Wer eine Preiserhöhung erhält, sollte zunächst prüfen, wie teuer andere Lieferanten sind. In Neukundenverträgen für Gas zahlen Verbraucher laut einer Finanztip-Recherche aktuell rund doppelt so viel wie im Juni 2021. Das bedeutet: Erhöht ein Lieferant die Preise um 20 oder 30 Prozent, ist das vermutlich viel weniger, als der Kunde bei einem anderen Anbieter zahlen würde.

Verdoppelt ein Anbieter die Gaspreise oder erhöht noch stärker, lässt sich dagegen vermutlich ein günstigerer Vertrag finden. Um sicherzugehen, sollten Verbraucher aber Angebote vergleichen, ehe sie eine Kündigung schreiben. Von Vorteil sind Verträge mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten und mit ebenso langer Garantie auf die Preise.

Die Vergleichsrechner für Strom und Gas von Finanztip sortieren die Angebote entsprechend. Zusätzlich ist es ratsam, beim Stadtwerk vor Ort Angebote abzufragen. Denn nicht alle Tarife von Stadtwerken sind über Vergleichsportale zu finden.

Was gilt bei einer Preiserhöhung für Strom?

Beim Strom ist die Situation anders. Ab dem Jahreswechsel sinken die Umlagen auf den Strompreis erheblich. Das kann die gestiegenen Einkaufskosten weitgehend ausgleichen, wenn sich der Lieferant vorausschauend eingedeckt hat. Einige Stadtwerke erhöhen daher die Preise in Bestandstarifen nicht.

Schickt der eigene Lieferant doch eine Preiserhöhung, gilt auch hier: Erst Preise von anderen Anbietern abrufen, vergleichen und dann gegebenenfalls wechseln. Bei einem Anbieterwechsel besteht keine Gefahr, dass plötzlich kein Strom oder Gas mehr aus der Leitung kommt. Die Versorgung ist jederzeit sicher.

Strom zu teuer? Sonderkündigung nutzen

Bei jeder Preiserhöhung darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden – zu dem Tag, bevor die neuen Preise gelten. Eine solche Sonderkündigung müssen Kundinnen selbst schreiben und der Lieferant muss sie binnen einer Woche bestätigen. Danach kann ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Ob die Kündigung per Brief zu verschicken ist oder eine E-Mail reicht, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Steht dort, dass die Kündigung in „Textform“ erfolgen soll, genügt eine E-Mail.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.