Berlin. Die Erziehungsrente dient als Unterhaltsersatz, wenn der frühere Partner stirbt. Wir zeigen, was man über die Leistung wissen muss.

Alleinerziehende, die geschieden sind, können Unterhalt vom Ex-Partner für das gemeinsame Kind oder die Kinder verlangen. Doch wenn der Ex-Partner stirbt, fallen diese Zahlungen plötzlich weg. Für solche Schicksalsschläge gibt es einen finanziellen Ausgleich in Form einer gesetzlichen Rente: der sogenannten Erziehungsrente. Was Alleinerziehende dazu wissen sollten – ein Überblick.

Worum geht es bei der Erziehungsrente?