Berlin. Eine Angestellte möchte Fotos, die sie mit Kollegen gemacht hat, online stellen. Was das Arbeitsrecht dazu sagt, erklärt eine Anwältin.

Kaja Keller ist Rechtsanwältin in der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte. Sie ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht. Hier beantwortet sie Leserfragen.

Meine Kollegin und ich haben neulich Selfies in unserem Büro gemacht und würden die jetzt gerne bei Facebook posten. Es soll doch jeder sehen, dass wir ein tolles Team sind – oder gibt es da Einwände?

Das sagt die Anwältin: Normalerweise würde ich Ihnen gerne eine eindeutige Antwort geben, aber Veröffentlichungen auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken halten viele Fallstricke bereit.

Es gibt keinerlei gesetzliche Regelung, die es Ihnen explizit erlaubt oder verbietet, Bilder von Ihrem Arbeitsplatz in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen.

Arbeitgeber hat das Haus- und Weisungsrecht

Dennoch kann Ihnen Ihr Arbeitgeber untersagen, Fotos zum Beispiel bei Facebook zu posten. Der Grund ist ganz einfach: Der Arbeitgeber hat das Haus- und Weisungsrecht und darf daher bestimmen, was okay ist und was nicht.

Was steht im Arbeitsvertrag?

Will Ihr Arbeitgeber nicht, dass Sie Bilder ohne seine Zustimmung veröffentlichen, sollte dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

Anwältin Kaja Keller ist auf Arbeitsrecht spezialisiert.
Anwältin Kaja Keller ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. © Gansel Rechtsanwälte | Gansel Rechtsanwälte

Halten Sie sich nicht an diese von Ihrem Arbeitgeber festgelegten Regeln, so kann dies Konsequenzen haben. Ihnen kann eine Abmahnung oder sogar die Kündigung drohen.

Wahrscheinlich finden Sie diese Maßregelungen hart, aber ein Bild kann vielerlei Rechte verletzten. Aber auch unabhängig davon sind Sie im Arbeitsverhältnis zur Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Kunden haben Datenschutzrechte

Sitzen Sie an Ihrem Rechner und es sind zum Beispiel Kundendaten zu erkennen, so verletzen Sie die Datenschutzrechte dieser Kunden. Sind verschiedene Arbeitsabläufe und Fertigungsmaschinen zu erkennen, dann könnten Sie ungewollt Geschäftsgeheimnisse verraten.

Wenn andere Personen außer Ihnen selbst zu sehen sind, so könnten Sie auch das Recht auf das eigene Bild dieser anderen Person verletzen.

Wollen Sie also auf der sicheren Seite sein, schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie beim Betriebsrat nach. Wenn Sie dann noch immer nicht wissen, wie die Leitlinien in Ihrer Firma aussehen, kann ich Ihnen nur raten, sich ein anderes Fotoprojekt zu suchen.