Berlin. Zahlreiche Änderungen kommen auf die Deutschen zu. Wir zeigen, worauf sich die Bürger in 2019 einstellen müssen.

Mehr Zeit für die Steuererklärung, Pfand auf noch mehr Getränkeflaschen – und neue Banknoten: Das Jahr 2019 bringt eine Reihe von Änderungen für die Deutschen. Die Liste der Neuerungen ist lang.

Unser Überblick zeigt, welche wichtigen Änderungen auf die Bürger zukommen.

Pfand auf noch mehr Getränkeflaschen

Waren bislang etwa Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ausgenommen, so wird ab Januar auch dafür ein Pfand von 25 Cent fällig – auf Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent ebenso.

Auch für Vanillemilch und einige Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, fasste die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Auswirkungen zusammen. Weiterhin kein Pfand werde auf Säfte und Wein fällig.

Ab 1. Januar sind Supermärkte zudem verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen. Das soll den Kunden helfen, sich bewusster zu entscheiden.

Keine I-Tan-Listen beim Online-Banking mehr

Vor dem Aus stehen im neuen Jahr nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW die sogenannten I-Tan-Listen für das Online-Banking. Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen demzufolge ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden.

Der Grund: Sie erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Zweiten Europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie nicht.

Neue 100- und 200-Euro-Scheine

Die überarbeiteten 100- und 200-Euro-Banknoten.
Die überarbeiteten 100- und 200-Euro-Banknoten. © dpa | Arne Dedert

Ab dem 28. Mai 2019 werden sich die Verbraucher in Europa auch wieder an neue Geldscheine gewöhnen müssen. Dann gibt die Europäische Zentralbank (EZB) die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus.

Diese sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Außerdem haben die neuen Scheine einen praktischen Vorteil, wie den NRW-Verbraucherschützern aufgefallen ist: „Sie sind kleiner als ihre Vorgänger – und passen somit wieder besser ins Portemonnaie.“

Die alten 100er und 200er Scheine bleiben aber gültig.

Rewe verkauft Eier ohne Kükentöten

Bisher sind es eher einzelne Supermärkte, die Eier ohne Kükenschreddern oder andere Formen der Tötung männliche Küken während der Aufzucht anbieten. Doch Rewe will einen bundesweiten Verkauf 2019. Die Eier sollen bei Rewe und dem Discounter Penny verkauft werden.

Telefonate werden günstiger

Telefonate aus dem heimischen Netz ins EU-Ausland sollen 2019 günstiger werden. Das EU-Parlament hat bereits im November neue Regeln verabschiedet, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen – egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden.

Die Kosten pro SMS werden bei höchstens 6 Cent gedeckelt. Formal muss zwar noch der Rat der EU zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.

Steuerzahler werden entlastet

Steuerzahler sollen stärker entlastet werden, vor allem Familien. Das Entlastungspaket hat ein Volumen von 9,8 Milliarden Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er soll von 7428 auf 7620 Euro erhöht werden.

Zudem soll der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9000 auf 9168 Euro steigen, auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll leicht steigen.

Besserer Schutz vor zu hohen Mieten

Mieter sollen ab Januar besser vor Kostensprüngen geschützt werden. So darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro.

Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Die Deutschen haben ab 2019 zwei Monate mehr Zeit für ihre Steuererklärung.
Die Deutschen haben ab 2019 zwei Monate mehr Zeit für ihre Steuererklärung. © imago/Schöning | imago stock&people

Zwei Monate mehr Zeit haben die Arbeitnehmer künftig für ihre Steuererklärung. Wer eine Erklärung abgeben muss und diese für das Jahr 2018 selbst macht, kann sich bis zum 31. Juli Zeit lassen. Bisher war der Stichtag Ende Mai. Stellt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein alles für das Finanzamt zusammen, müssen die Unterlagen sogar erst bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.

Und es stehen noch mehr Neuerungen an:

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    Mütterrente steigt deutlich

    Die Mütterrente wird deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen.

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      Die Bestandsrenten werden erst am März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden. Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird zudem bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten.

      Heute beträgt er 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen Erwerbsminderungsrentner. Die Rentenversicherung erwartet indes mehr Rentner mit Grundsicherung.

      Mehr Stellen in der Pflege

      Für den Kampf gegen die Personalnot in der Pflege kommt ein Paket für 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege. In Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen.

      Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.

      Kindergeld wird erhöht

      Das Kindergeld wird ab Juli um zehn Euro erhöht. Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro soll 2019 um mindestens 9,36 Prozent entlastet werden, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr.

      Neue Beiträge für Arbeitslosen-/Pflegeversicherung

      Zum Jahreswechsel werden der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt. Der Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen.

      Gutverdienender müssen höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt zum neuen Jahr von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat.

      Entlastung für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

      Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden entlastet – die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.

      Auch Berlin muss Fahrverbot einführen – das müssen Diesel-Fahrer jetzt wissen

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        Diesel-Fahrverbote drohen in mehreren Städten

        Viele Besitzer von Diesel-Fahrzeugen dürften mit einiger Unruhe ins neue Jahr starten. Bislang gibt es Fahrverbote nur auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg. Doch 2019 drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote für Selbstzünder. Betroffen sein dürften nach einer Auflistung des ADAC unter anderem Berlin, Bonn, Essen, Köln und Stuttgart.

        Der Mindestlohn steigt

        Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

        Hartz IV wird erhöht

        Alleinstehende mit Hartz IV bekommen im neuen Jahr acht Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz steigt dann auf 424 Euro. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz um 8 auf 382 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um 6 auf 322 Euro.

        Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 245 Euro gezahlt, 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt die Leistung um 6 auf 302 Euro monatlich.

        Kostenlose Kitas für Geringverdiener

        Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener kostenlos werden. Ab 2019 sollen die Länder dafür Mittel über das „Gute-Kita-Gesetz“ erhalten können. Bis 2022 sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen.

        Im neuen Jahr sollen es zunächst 500 Millionen Euro sein. Mit dem Geld können zum Beispiel längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher für Kindergärten und Kindertagesstätten finanziert werden. Der Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers soll zudem aufgewertet werden: Giffey gibt Ländern 300 Millionen Euro für Kita-Fachkräfte.

        Anspruch auf zeitlich befristete Teilzeit

        Im Januar wird zeitlich befristete Teilzeit eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen.

        Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

        Weitere Ausblicke: Brückentage, „Tatorte“, Steuererklärung

        Auch auf anderen Gebieten ändert sich vieles. Für Krimi-Fans: Abschiede und Neuzugänge – So wird das „Tatort“-Jahr 2019. Außerdem ergeben sich auch wieder viele Chancen für verlängerte Wochenende. Brückentage 2019: So sichern Sie sich viele freie Tage. Und auch bei der Steuererklärung kommen veränderte Regelungen auf die Deutschen zu: Neue Regeln: Das ändert sich bei der Steuererklärung 2018.

        Auch technisch ändert sich 2019 einiges. So bieten WhatsApp und der Facebook Messenger neue Funktionen an. Bei WhatsApp werden zum Beispiel Bild-in-Bild-Chats möglich sein. Der Facebook Messenger übernimmt mit Boomerang ein Feature, dass man von Instagram und anderen Apps kennt nun auch auf Android-Geräten. (les/dpa/ac)

        Update: Änderungen im April: Von Reifenwechsel bis Fahrverboten