Berlin. Wie Eltern ihren Teilzeitwunsch durchsetzen können, erklärt ein Anwalt. Eine Bedingung: Der Betrieb muss über 15 Beschäftigte haben.

Rechtsanwalt Jacob Schmitz von der Berliner Kanzlei Streich & Partner beantwortet Leserfragen rund ums Arbeitsrecht.

Ich möchte während meiner Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten. Wie kann ich das bei meinem Arbeitgeber durchsetzen?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit in Ihrer Elternzeit. Voraussetzung ist, dass in dem Unternehmen Ihres Arbeitgebers regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind – wobei Auszubildende nicht mitgezählt werden – und dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate ununterbrochen besteht.

Jacob Schmitz ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner.
Jacob Schmitz ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner. © Sven Lambert | Sven Lambert

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in Ihrer Teilzeit darf 30 Stunden nicht überschreiten. Sie soll mindestens 15 Stunden betragen und mindestens zwei Monate abgeleistet werden. Während der Gesamtdauer der Elternzeit besteht zweimal ein Anspruch auf Verringerung.

Dringende betriebliche Gründe

Will Ihr Arbeitgeber sich gegen Ihren Teilzeitwunsch stellen, braucht er dafür dringende betriebliche Gründe, an die sehr hohe Anforderungen gestellt werden.

Ab Geltendmachung Ihres Teilzeitwunschs sollen Sie und Ihr Arbeitgeber zunächst in einem formlosen Verfahren innerhalb von vier Wochen eine Einigung versuchen. Gelingt dies nicht, müssen Sie ein förmliches Verfahren einleiten.

Im förmlichen Verfahren müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich geltend machen und Ihrem Arbeitgeber Beginn und Umfang der verringerten Arbeitszeit mitteilen. Darüber hinaus sollten Sie die gewünschte Verteilung aufführen.

Fristen beachten

Wichtig ist, dass Sie folgende Fristen beachten: Sie müssen Ihren Anspruch für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Ihres Kindes sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn Ihrer Teilzeittätigkeit mitteilen.

Für den Zeitraum zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr beträgt diese Frist 13 Wochen.

Falls Ihr Arbeitgeber den Antrag ablehnen will, muss er dies im ersten Fall innerhalb von vier Wochen, im zweiten Fall innerhalb von acht Wochen unter Angabe von Gründen schriftlich machen.

Verpasst Ihr Arbeitgeber diese Frist, gilt das als Zustimmung. Lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag rechtzeitig ab, müssen Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend machen.