Berlin. Die Firma lädt zur Party ein, aber ein Mitarbeiter will nicht. Unter welchen Bedingungen er fernbleiben kann, erklärt eine Anwältin.

Kaja Keller ist Anwältin in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte. Hier beantwortet sie Leserfragen zum Arbeitsrecht.

In meiner Firma ist Mitte Dezember wieder einmal eine Weihnachtsfeier angesagt. Viele Kollegen freuen sich darauf. Bei mir ist das anders: Ich finde das feucht-fröhliche Zusammensein mit Arbeitskollegen eher unangenehm. Muss ich zu der Feier hingehen?

Das sagt die Anwältin: Da muss ich mit einem anwaltstypischen „Das kommt darauf an“ antworten. Denn die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, wann die Festivität stattfinden soll.

Feiert Ihre Firma mit allen Angestellten während des Tages, also während der regulären Arbeitszeit, dann müssen Sie auch hingehen. Denn dann ist das normale Arbeitszeit – auch wenn Sie sie nicht an Ihrem Arbeitsplatz verbringen.

Kaja Keller von der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
Kaja Keller von der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte. © Privat | Privat

Doch trotz dieser Verpflichtung haben Sie die Möglichkeit, der Veranstaltung fernzubleiben. Wenn Sie während der Arbeitszeit nicht mitfeiern wollen, müssen Sie an Ihrem Arbeitsplatz arbeiten.

Geht dies nicht, etwa weil der Rest der Truppe feiert und Sie dadurch nicht sinnvoll arbeiten können, müssen Sie die Erlaubnis Ihres unmittelbaren Chefs einholen, von der Feier fernbleiben zu dürfen.

Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit spart Steuern

Übrigens feiern viele Betriebe während der Arbeitszeit, weil der Arbeitgeber einen Teil der Kosten auf diese Weise steuerlich geltend machen kann.

Findet die Weihnachtsfeier aber nach Dienstschluss statt, dann kann Sie Ihr Arbeitgeber nicht zwingen, Ihre Freizeit mit den Kollegen zu verbringen. Selbst dann nicht, wenn Ihr Chef für alle entstehenden Kosten aufkommt.

Mitfeiern für Teilzeitkräfte nach Anzahl der Stunden

Falls Sie nur Teilzeit in der Firma tätig sind und während der Arbeitszeit gefeiert wird, bleiben Sie einfach für dieselbe Anzahl Stunden bei der Feier, die Sie normalerweise arbeiten würden. Fällt die Feier auf einen Tag, an dem Sie eigentlich gar nicht arbeiten, müssen Sie auch nicht hingehen.

Aber eines sollten Sie bedenken: Die Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber eine Feier für Sie ausrichten und bezahlen will, zeigt, dass ihm seine Belegschaft wichtig ist. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Weihnachtsfeier gibt es nämlich nicht.