Berlin. Ein Wechsel der Steuerklasse kann sich für Paare lohnen. Doch wer sich dafür entscheidet, muss sich beeilen. Die Frist läuft bald ab.

Ende des Monats ist Schluss für dieses Jahr: Nur noch bis 30. November können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner für das Jahr 2018 ihre Steuerklasse ändern. Grundsätzlich ist ein Wechsel nur einmal im Jahr möglich.

Darauf machte der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) am Dienstag aufmerksam. Es lohnt sich, die Steuerklassen zu überprüfen – denn unter Umständen bleibt zusammenveranlagten Paaren dann jeden Monat mehr Nettogehalt zur Verfügung.

Deshalb kann ein Wechsel sinnvoll sein

Das ist insbesondere wichtig für Paare, bei denen sich im kommenden Jahr voraussichtlich die Lebensverhältnisse ändern. Denn die Wahl der Steuerklassen kann sich auf die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Unterhalt, Krankengeld oder Elterngeld stark auswirken. (dpa)