Karlsruhe. Kann ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung widerrufen? Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt eine Entscheidung getroffen.

Mieter können ihre Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung nach einer vorläufigen Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht widerrufen. Zwar könne bei Mieterhöhungsschreiben von unternehmerisch tätigen Vermietern von einem Fernabsatzvertrag ausgegangen werden.

Ein Widerrufsrecht ergebe sich daraus aber wohl nicht, sagte die Vorsitzende Richterin des für Wohnraummietverhältnisse zuständigen Zivilsenats bei der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe. Das Urteil soll am Nachmittag verkündet werden.

Viele Mieterhöhungen können nicht widerrufen werden

Bei einer Mieterhöhung besteht nach Auffassung des Senats weder ein Informationsdefizit noch zeitlicher Druck. Das Widerrufsrecht von zwei Wochen soll Verbraucher bei Fernabsatzverträgen schützen – etwa bei Geschäften über das Internet, an der Haustür oder am Telefon.

Dieser Schutz sei bei schriftlichen Mieterhöhungen durch die Zustimmungsfrist und die notwendige Begründung bereits gegeben.

Der Mieter scheiterte auch in dem konkreten Fall auch in vorherigen Instanzen mit seiner Klage. Er hatte den unter Berufung auf den Mietspiegel geforderten erhöhten Teil der Miete unter Vorbehalt gezahlt und fordert ihn zurück. Es geht um eine Steigerung um 121,18 Euro auf 929,15 Euro Miete im Monat.

Der BGH und das Thema Miete

„Die Bedeutung ist groß“, sagte Gerold Happ vom Vorstand des Eigentümerverbands Haus & Grund. Zahlreiche Mieterhöhungen könnten noch widerrufen werden, wenn der BGH von Fernabsatzverträgen ausgeht.

Bereits häufig stand das Thema Miete beim BGH im Vordergrund: Erst im September hatte der BGH geurteilt, dass die doppelte Kündigung bei Mietschulden zulässig ist. In einem anderen Fall stärkte das Gericht die Rechte der Mieter: Nicht alle Schönheitsreparaturen müssen nach dem Auszug vom Mieter übernommen werden.

Was sind die Folgen für Mieter?

Nach Einschätzung des Mieterbundes sind die Konsequenzen für Vermieter überschaubar. Habe der Mieter bis zum Ende der Zustimmungsfrist der Mieterhöhung nicht zugestimmt, müsse der Vermieter innerhalb von drei Monaten klagen, wenn er die Mieterhöhung durchsetzen wolle.

„Denkbar ist, dass er einen Monat verliert“, teilte Pressesprecher Ulrich Ropertz mit. Voraussetzung sei aber die Widerrufsbelehrung.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung sein?

Der Aufschlag darf nicht höher als 20 Prozent ausfallen. Der Vermieter muss dabei die ortsübliche Vergleichsmiete beachten oder die sogenannten Kappungsgrenze. Grundlage ist die tatsächliche Wohnfläche. Auch die Kosten für Modernisierungsarbeiten dürfen aufgeschlagen werden.

Was versteht man unter Kappungsgrenze?

Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete um nicht mehr als 20 Prozent steigern – auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist.

Kann der Vermieter die Miete ohne Erlaubnis erhöhen?

Nur wenn der Vermieter die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete überschreitet, kann der Mieter die Erhöhung auch ablehnen.

Mieterhöhung – was ist erlaubt?

Nur zu bestimmten Zeitpunkten ist eine Mieterhöhung erlaubt. Frühestens 15 Minuten nach dem Einzug beziehungsweise nach der letzten Erhöhung ist eine Mieterhöhung möglich. (bekö/dpa/les)