Düsseldorf/Berlin. Wegen niedriger Zinsen lohnt sich private Altersvorsorge derzeit kaum. Eine Alternative sind freiwillige Beiträge zur Rentenkasse.

Fürs Alter finanziell vorzusorgen, ist ein Muss. Die meisten denken dabei vor allem an die private Vorsorge. Doch die bringt angesichts historisch niedriger Zinsen kaum noch etwas. Aber es gibt noch eine andere Möglichkeit – freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Eine Übersicht.

Wie funktioniert die gesetzliche Rente eigentlich?

„Heutzutage können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eine interessante Alternative sein“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. „Kunden, die eine klassische private Rentenversicherung oder eine Rürup-Rente abschließen, haben inzwischen oft nicht einmal die Garantie, ihre eingezahlten Beiträge nach einer Rentenphase von 15 oder 20 Jahren herauszubekommen“, sagt Theo Pischke von der Stiftung Warentest in Berlin.

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zum Thema freiwillige Beiträge

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist das anders. Sie basiert nicht auf dem Kapitaldeckungsverfahren, sondern auf dem Umlageverfahren. Die Beiträge werden also nicht angespart, sondern fließen gleich an die derzeitigen Rentner. Doch mit jeder Einzahlung sammeln Versicherte Punkte für das eigene Rentenkonto.

Wer kann freiwillige Beiträge einzahlen?

Freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen können alle, die in Deutschland wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. „Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder nicht erwerbstätige Erwachsene wie etwa Hausfrauen“, erläutert Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können freiwillige Beiträge zahlen. Selbst wer bereits eine vorgezogene Rente bezieht, kann noch bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge zahlen.

Heil - Rentenpaket schafft Sicherheit für gutes Leben

weitere Videos

    Es gibt aber eine Einschränkung: „Wer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann sich nicht zusätzlich freiwillig versichern“, betont von der Heide. Dagegen können sich Personen, die nur kurz gearbeitet haben, – etwa Mütter – mit freiwilligen Beiträgen die Mindestversicherungszeit erfüllen und sich damit eine Rente sichern.

    Für wen lohnen sich freiwillige Beiträge?

    „Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung lohnen sich für alle, die älter als 50 Jahre alt sind“, erklärt Theo Pischke von Stiftung Warentest. Der Grund: Derzeit sind Beitragssätze und Rentenniveau stabil. Ob sich das für Jüngere rechnet, ist ungewiss.

    Wie gestalten sich die Beiträge im Einzelfall?

    Die Zahlungen können auf einen Schlag oder laufend erfolgen. Die Höhe kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Derzeit sind Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1209 Euro pro Monat möglich.

    10 Fragen für das nächste Job-Interview

    weitere Videos

      Ein Beispiel: Jemand, der seit 2017 fünf Jahre lang 6000 Euro jährlich freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält eine Monatsrente von 134 Euro. Sollten die Renten steigen, sind es in fünf Jahren etwa 141 Euro. Freiwillige Zahlungen in die Rentenversicherung sind monatlich, aber auch einmal im Jahr möglich.

      „Dabei können freiwillige Beiträge rückwirkend für das laufende Kalenderjahr gezahlt werden“, so Dirk von der Heide von der Rentenversicherung. Bis zum 31. März besteht die Möglichkeit, auch für das Vorjahr Beiträge zu zahlen.

      Was gibt es zu beachten?

      Wer sich für freiwillige Zahlungen interessiert, sollte sich im Vorfeld von der Rentenversicherung beraten lassen. So kann man sicher klären, wann und wie Zahlungen möglich sind, bis wann Nachzahlungen geleistet werden können oder wie man bei einem vorzeitigen Renteneintritt Abzüge ausgleichen kann.

      „Ziel des Gesprächs sollte vor allem sein zu klären, ob das im eigenen Fall überhaupt sinnvoll ist“, so Verbraucherschützer Ralf Scherfling. Die freiwillige Versicherung erfolgt auf Antrag.

      Was generell für die gesetzliche Rentenversicherung spricht: Die Zahlung einer Altersrente aus diesem Topf erfolgt ein Leben lang – egal, wie alt man wird. Durch die Rentenanpassungen erhöht sich die Rente, aber: Die gesetzliche Rente ist steuerpflichtig.

      Der Anteil, der versteuert werden muss, wird in den kommenden Jahren schrittweise auf 100 Prozent angehoben. Dagegen muss bei einer privaten Rentenversicherung meist nur der Ertragsanteil versteuert werden. (dpa)

      Muss ich eine Steuererklärung machen?

      weitere Videos