Berlin. Bei den Krankenkassenbeiträgen zahlen Arbeitgeber bald wieder gleich viel wie Arbeitnehmer. Millionen Bürger sollen davon profitieren.

Die schwarz-rote Koalition bringt die für kommendes Jahr geplante Milliarden-Entlastung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg. Ab 1. Januar 2019 sollen die derzeit allein von ihnen zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.

Nach dem Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den das Kabinett am Mittwoch billigte, werden Arbeitnehmer und Rentner dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet – im Gegenzug müssen Arbeitgeber und Rentenversicherung entsprechend mehr zahlen. Aus dem Arbeitgeberlager kommt Kritik an zusätzlichen Belastungen.

SPD bestand auf gleicher Lastenteilung

Seit 2015 setzt sich der Gesamtbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

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    Die Zusatzbeiträge, die die Kassen für sich festlegen, müssen die Mitglieder bisher alleine schultern. Sie liegen derzeit im Schnitt bei 1,0 Prozent. In den Koalitionsgesprächen hatte die SPD darauf gedrungen, dass Arbeitgeber und -nehmer den Gesamtbeitrag wieder paritätisch tragen sollen.

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    Insgesamt sieht der von Spahn vorgelegte Entwurf Beitragsentlastungen von rund acht Milliarden Euro jährlich vor. Der Gesundheitsminister sprach von einem guten Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. Neben den Entlastungen sorge die Reform für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.

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    So soll eine solche Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. Zudem wird sie an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist. Laut Entwurf wären dadurch dann ab 2020 Senkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich möglich.

    Das Gesetz, das als besonders eilbedürftig erklärt wurde, kommt nun in den Bundestag. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht. (dpa/rtr)