Berlin. Warum manche Beschäftigte jedes Jahr zum Sommerurlaub einen Zuschuss erhalten, andere aber nicht, erklärt ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Heiko Peter Krenz beantwortet Leserfragen.

Freunde von mir bekommen jedes Jahr Urlaubsgeld. Von meiner Firma erhalte ich leider nichts. Jetzt frage ich mich, ob mir nicht auch ein solcher Zuschuss zusteht. Kann ich von meinem Chef Urlaubsgeld verlangen?

Das sagt der Anwalt: Der Sommer ist bereits in vollem Gange, die Sommerferien sind auch nicht mehr weit. Eine Reise allerdings lässt sich mehr genießen, wenn die Urlaubskasse gut gefüllt ist.

Freuen können sich somit die Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihnen die Urlaubszeit mit zusätzlichem Geld versüßen. Es ist verständlich, dass Sie einen neidvollen Blick auf die Situation Ihrer Freunde werfen.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. © privat | privat

Ein genereller Anspruch auf den Urlaubszuschuss besteht aber leider nicht. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind meist freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. In diesem Fall wäre es also seine Sache, ob er diese Extraleistungen erbringen will oder nicht.

Dennoch sollten Sie einmal in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nachschauen. Wird dort ein Anspruch auf Urlaubsgeld zugestanden, muss sich der Arbeitgeber daran halten. Fehlt es hingegen an einer solchen Regelung, stehen die Chancen auf das Extrageld schlecht.

Etwas anderes gilt dann, wenn im Betrieb bereits drei Jahre lang ohne irgendwelche Vorbehalte Urlaubsgeld gezahlt wurde. Diese sogenannte betriebliche Übung muss sich der Arbeitgeber auch in den Folgejahren zurechnen lassen, sodass Mitarbeiter auch ohne eine ausdrückliche Regelung Urlaubsgeld verlangen können.

Betriebliche Übung gilt

Das Gute an der betrieblichen Übung: Ist der Anspruch erst einmal entstanden, darf er nicht mehr gestrichen werden. Aber das trifft in Ihrem Fall ja leider nicht zu.

Übrigens: Das Urlaubsgeld darf man nicht mit dem Urlaubsentgelt verwechseln. Die Begriffe klingen ähnlich, betreffen aber verschiedene Zahlungen. Das Urlaubsgeld ist die Extraleistung, beim Urlaubsentgelt handelt es sich um das normale Gehalt, das der Arbeitnehmer auch während seines Urlaubs bekommt.

Dieser Anspruch steht per Gesetz jedem zu und darf keinesfalls vom Arbeitgeber verweigert werden.