Berlin. Temperaturen von über 30 Grad und der Chef sagt: „Ist doch gar nicht so schlimm.“ Welche Rechte Arbeitnehmer haben, erklärt ein Anwalt.

Wie heiß darf es eigentlich im Büro sein. Dr. Heiko Peter Krenz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, beantwortet diese Frage.

Wenn die Außentemperaturen bei 30 Grad und mehr liegen, ist es in unserem Büro kaum auszuhalten. Unser Chef meinte, wir übertreiben. Aber wahrscheinlich wird es diesen Sommer noch mehrfach so warm. Welche Rechte haben wir, auf unseren Chef einzuwirken?

Das sagt der Anwalt: Dreißig Grad sind wirklich kaum auszuhalten, da haben Sie recht. Während manche das schöne Wetter am See genießen können, müssen Sie und Ihre Kollegen am Arbeitsplatz ausharren. Und der wird für Sie offenbar zur Sauna.

Einfach die Arbeit einstellen sollten und dürfen Sie natürlich trotzdem nicht. Auch bei übergroßer Hitze: Wer die Arbeit niederlegt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. © privat | privat

Dennoch sollten Sie sich nicht alles gefallen lassen. Denn wird es im Büro zu heiß, ist Ihr Chef angehalten, für Abkühlung zu sorgen. Als Richtwert gibt hierfür die Arbeitsstättenverordnung eine Temperatur von 26 Grad vor.

Wird dieser Wert überschritten, soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Temperaturen im Büro so schnell wie möglich wieder zu senken.

Welche Maßnahmen Ihr Arbeitgeber konkret ergreift, ist seine Sache. Ob durch die In­stallation einer Klimaanlage, das Aufstellen von Ventilatoren oder durch das Anbringen von Jalousien und Vorhängen – Hauptsache ist, durch seine Maßnahmen sinken die Temperaturen tatsächlich.

Doch es gibt ein Aber: Eine absolute und damit notfalls einklagbare Einhaltungspflicht besteht für Arbeitgeber nicht. Bei der diesbezüglichen Vorgabe in der Arbeitsstättenverordnung handelt es sich nur um eine Sollvorschrift.

Hohe Temperaturen senken die Konzentration

Was Ihnen bleibt, ist die Möglichkeit, Ihren Vorgesetzten im Gespräch zu überzeugen. Am besten, Sie stellen dabei heraus, dass es letztlich vor allem ihm nützt, wenn er für eine vernünftige Temperatur sorgt. Fakt ist nun einmal, dass mit steigender Temperatur die Konzentration sinkt.

Weigert sich Ihr Chef auch nach einem Krisengespräch, Maßnahmen zu ergreifen, können Sie notfalls auf das sogenannte Zurückbehaltungsrecht verweisen – und könnten an besonders heißen Tagen als letzte Rettung zu Hause bleiben.