Berlin. Durch ein Daten-Schlupfloch konnten WGs den Rundfunkbeiträgen lange entgehen – 2018 ändert sich das: Die Meldedaten werden abgeglichen.

Jedes Vierteljahr 52,50 Euro Rundfunkbeitrag – für viele Studierende ist das sehr viel Geld. Für Mitglieder von Wohngemeinschaften gab es jahrelang eine Datenlücke, durch die sie der Zahlung ausweichen konnten. So ist in WGs jeweils nur ein Mitbewohner für die Zahlung des Beitrags verantwortlich. War dieser nach 2013 ausgezogen und hatte sich keiner der übrigen Mitbewohner als neuer Beitragszahler angemeldet, entgingen die Betroffenen weiteren Zahlungsaufforderungen.

Doch für 2018 ist ein bundesweiter Datenabgleich der Einwohnermeldedaten mit dem Register des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) vorgesehen. WGs, die sich vor der Zahlung gedrückt haben, müssen mit hohen Nachzahlungen rechnen.

BAföG-Empfänger können sich befreien lassen

Laut Gesetz ist der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung fällig, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Wer also bei den Eltern aus- und in eine eigene Wohnung einzieht, wird selbst zum Beitragszahler. BAföG-Empfänger können sich auf Antrag jedoch befreien lassen.

Für WGs muss sich stets nur ein Mitbewohner beim Beitragsservice anmelden. „Wer das übernimmt, muss für die regelmäßige Abbuchung geradestehen. Alle anderen sollten Sorge tragen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag fair untereinander aufgeteilt wird“, sagt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ist auch nur ein WG-Mitglied nicht befreit, ist der komplette Beitrag zu bezahlen.

Empfehlung: Monatliche Einzahlungen in eine gemeinsame Kasse

Grundsätzlich haften alle WG-Bewohner gemeinsam für die Beitragszahlungen. Bleiben Überweisungen aus, hält sich der Beitragsservice aber „allein an den bei ihm gemeldeten Inhaber des Beitragskontos, um Zahlungsrückstände auszugleichen – bis hin zu möglichen Kontopfändungen“, erläutert Kathrin Körber, juristische Beraterin für Fragen des Rundfunkbeitrags bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Jeder, der sich für eine Anmeldung als Beitragszahler zur Verfügung stellt, sollte sich deshalb vertraglich absichern. „Wir raten dazu, innerhalb der WG eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Das hat für alle eine Signalwirkung“, sagt Verbraucherschützerin Körber. Obwohl der Rundfunkbeitrag nur vierteljährlich fällig ist, empfiehlt sie monatliche Einzahlungen in die gemeinsame Kasse – wegen der oft hohen Fluktuation in WGs.

Zahlungsverweigerer könnten durch Meldedatenabgleich auffliegen

Ob Mitbewohner seit 2013 ein- oder ausgezogen sind, erfährt der Beitragsservice spätestens 2018. Dann hat der Gesetzgeber einen vollständigen Meldedatenabgleich vorgesehen. Wer noch nicht erfasst ist, wird angeschrieben. Für WGs wird das brenzlig, wenn sie seit dem Auszug eines beim Beitragsservice gemeldeten Mitbewohners keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlt haben.

Das konnte bislang gut gehen, weil der Beitragsservice die Daten der nicht angemeldeten Mitbewohner aus datenschutzrechtlichen Gründen nach zwölf Monaten löscht. Hat sich danach keiner der verbliebenen Bewohner beim Beitragsservice gemeldet, erfuhr dieser auch nichts davon. „Hier kommt der sogenannte bundesweite Meldedatenabgleich ins Spiel“, sagt eine Beitragsservice-Sprecherin.

„Personen, die dann keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, müssen damit rechnen, beim Beitragsservice als Zahlungsverweigerer aufzufliegen und eventuell zu Nachzahlungen herangezogen zu werden“, sagt Juristin Körber von der Verbraucherzentrale.

Auch bei Neueinzug ist Vorsicht geboten

Aufpassen sollte auch, wer in eine bestehende WG neu einzieht. Der Beitragsservice erhält auch hier vom Einwohneramt die Meldedaten und erfragt dann schriftlich, ob es sich um eine eigene Wohnung oder eine WG handelt. Hat sich ein WG-Mitbewohner bereits als Beitragszahler angemeldet, kann der neue Mitbewohner dessen Beitragsnummer melden. „Sollte sich eine Person aber auch nach mehreren Erinnerungen nicht zurückmelden, geht der Beitragsservice davon aus, dass eine Beitragspflicht besteht“, erläutert die Beitragsservice-Sprecherin.

Dann erfolgt eine Direktanmeldung. Das heißt, der Beitragsservice richtet ein Beitragskonto für den neuen WG-Bewohner ein und verlangt Geld. Teuer wird das für den Neuen, wenn andere WG-Mitglieder sich dank der Datenlücke bislang um eine Direktanmeldung gedrückt oder den Rundfunkbeitrag trotz Anmeldung nicht überwiesen haben. „Wenn seine Mitbewohner Zahlungen an den Beitragsservice verweigern, bleibt er alleine auf den Kosten sitzen“, warnt Juristin Körber.