Hamburg. Hausverwalter brauchen auch nach neuer Gesetzeslage keinen Sachkundenachweis. Wir zeigen, was Eigentümer bei der Suche beachten müssen.

Ihr Aufgabenfeld ist kompliziert und komplex: Sie müssen die aktuelle Rechtsprechung im Kopf haben, Wohnungsbestände in Schuss halten, Nebenkostenabrechnungen erstellen, Mietverträge gestalten, Eigentümerversammlungen moderieren und immer öfter umfangreiche Sanierungsvorhaben in die Wege leiten und begleiten. Echtes Management also.

Dennoch hat sich der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition vor wenigen Tagen gegen die Einführung eines Sachkundenachweises entschieden, als er das Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler beschloss. Stattdessen kommt nun eine Fortbildungspflicht – allerdings erst ab 2021. Sie bemisst sich auf 20 Stunden in drei Jahren.

Zumindest unterliegen Verwalter künftig einer Erlaubnispflicht: Sie erhalten nur einen Gewerbeschein, wenn sie geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Verein Wohnen im Eigentum spricht von einem Skandal

Ein Gesetz, mit dem die Branche nicht glücklich ist. Axel-H. Wittlinger, Chef des Immobilienverbands IVD Nord, ist aber froh, „dass ein Anfang gemacht wurde, der sich langfristig über Verordnungen und weiterführende Gesetzesergänzungen für den Verbraucher positiv auszahlen wird“. Andere geben sich nicht so diplomatisch. Gabriele Heinrich, Vorstandsmitglied des Vereins Wohnen im Eigentum (WiE), spricht von einem Skandal und kommt zu dem Schluss: „Das Gesetz ignoriert die Interessen und den Bedarf der Wohnungseigentümer an qualifizierten Verwaltern, denen sie ihr Immobilienvermögen anvertrauen.“

Dass es Handlungsbedarf gibt, belegt die Beratungspraxis des Vereins. In einem PDF listet er 28 ausgewählte Fallbeispiele auf, in denen es durch fehlende Kompetenz der Hausverwaltung zu teuren Gerichtsverfahren, finanziellen Verlusten einzelner Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft gekommen ist – inklusive Sanierungsstau und Wertverlust der Immobilie.

Was folgt daraus für Bauherren und Eigentümer? Sie müssen sehr genau hinsehen, wen sie mit der Verwaltung ihrer Immobilie betrauen. Auch weiterhin! Hilfreich sind dabei Checklisten. Der Verbraucherschutzverein hat eine solche kostenlos auf seiner Webseite hinterlegt.

Ein „Auskunftsportal Verwaltersuche“ ermöglicht Eigentümern überdies, von den Erfahrungen anderer Eigentümer zu profitieren. Auch der Verband Privater Bauherren und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter haben eine Checkliste zusammengestellt. Ihr Tipp: Referenzen zur Person oder Firma einholen! Ga­briele Heinrich dazu ergänzend: „Ein guter Hausverwalter zeichnet sich durch Sachkunde, Erfahrung, Engagement, Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenz aus.“

Eingangsnachweis zumindest bei der Gewerbeanmeldung

Axel-H. Wittlinger rät, auf das IVD-Logo als Gütesiegel zu achten. „Unsere Mitglieder müssen sich 20 Stunden im Jahr fortbilden und dies belegen.“ Außerdem besäßen alle Mitglieder eine Vermögensschaden-Versicherung. „Sie ist wichtig, angesichts des Dschungels an Vorschriften.“ So gäbe es beispielsweise die Pflicht, alle zwölf Jahre eine Gasdichtigkeitsprüfung aller Leitungen durchführen zu lassen. „Hausverwalter, die aus dem Abschlussbericht nicht die richtigen Schlussfolgerungen ziehen, verletzen ihre Obliegenheitsverpflichtungen.“ In Anbetracht der Bedeutung dieses Themas werde der IVD eine Übersicht aller technischen Fristen in einem Buch seinen Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Der IVD in Berlin will sich jetzt für einen Eingangsnachweis zumindest bei der Gewerbeanmeldung einsetzen. Für Michael Lorscheidt, Dozent am Hamburger ML Fachinstitut für die Immobilienwirtschaft, ist dies noch die beste Nachricht: „Bislang mussten Hausverwalter noch nicht einmal einen Gewerbeschein haben. In England muss man dafür studieren!“ Er bezweifelt, dass 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren Sachkunde garantiert. „Wer sich bei uns zum geprüften Immobilienverwalter fortbildet, muss 80 Stunden Unterricht absolvieren.“

Das Merkblatt des VPB und des DDIV kann unter www.vpb.de/download/VPB-Verwaltercheckliste_Hausverwaltung-ist-Vertrauenssache.pdf heruntergeladen werden.