Karlsruhe. Eine Monatsgebühr fürs Konto – und dann kassiert die Bank zehn Cent für jede Transaktionsnummer. Dagegen klagen Verbraucherschützer.

Extra-Gebühren beim Online-Banking sind seit Dienstag ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Ein Urteil wollen die Karlsruher Richter aber erst am 25. Juli verkünden, wie das Gericht am Mittag mitteilte.

Etliche Bankkunden lassen sich ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken – die Frage ist, ob die Institute sie für diesen Service zur Kasse bitten dürfen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Zusätzlich fielen für jede SMS-TAN zehn Cent an.

„Alles ist noch offen“

Nach Ansicht der Verbraucherschützer müsste der Empfang inklusive sein. Denn zum Schutz vor Betrügern muss jeder Banking-Auftrag zwingend durch Eintippen einer TAN bestätigt werden.

In der knapp einstündigen Verhandlung hatten Die Richter am Dienstag bereits erklärt, dass sie den Fall nicht vorberaten hätten und alles noch offen sei. (Az. XI ZR 260/15)

Klage könnte aus formalen Gründen scheitern

Von der Entscheidung könnten auch Kunden anderer Banken profitieren. Genaue Zahlen gibt es nicht. Aber nach Auskunft der Dachverbände kommt es häufiger vor, dass Institute für jede verschickte TAN einen Cent-Betrag kassieren oder etwa nur fünf Frei-SMS im Monat anbieten.

Allerdings besteht das Risiko, dass die Klage der Verbraucherschützer aus formalen Gründen scheitert. Sie hatten die Geschäftsbedingungen der Sparkasse damals nicht einsehen können und ihre Informationen nur aus der Werbung für das Konto bezogen. Das könnte zu vage sein.

„Es gibt auch Gratis-Alternativen“

Für die Verbraucherzentralen brachte BGH-Anwalt Peter Wassermann vor, dass Banken den Versand der Nummern nicht unabhängig von deren Einsatz in Rechnung stellen dürften. Es komme vor, dass der Kunde die empfangene TAN gar nicht verwende, zum Beispiel weil er einen Fehler in seinen Angaben entdeckt habe.

Sein Kontrahent Reiner Hall betonte, dass die von ihm vertretene Sparkasse fünf verschiedene TAN-Verfahren angeboten habe – einzig die SMS sei kostenpflichtig gewesen. Die Kunden hätten also ausreichend Gratis-Alternativen gehabt. (dpa)