Berlin. Auch LED-Lampen können mal kaputtgehen. Verbraucherschützer kritisieren: Defekte Leuchtmittel lassen sich immer seltener austauschen.

LED-Lampen sind im Prinzip langlebig und energieeffizient. Nach Herstellerangaben halten sie etwa 20.000 bis 30.000 Betriebsstunden – viel länger also als andere Leuchtmittel. Für Verbraucher können sie aber doch zum Problem werden. Bei immer mehr Leuchten im Handel sind die LEDs fest verbaut. Geht eine LED (lichtemittierende Diode) also doch mal kaputt, lässt sie sich vom Verbraucher nicht mehr wechseln. Passiert dies nach zwei Jahren, kann der Kunde auch nicht mehr reklamieren.

„Wer Glück hat, kann die Leuchte noch kostenpflichtig vom Hersteller reparieren lassen. Ansonsten ist sie Elektroschrott“, sagt Elke Dünnhoff, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Beim Kauf sollten sich Kunden deshalb informieren, ob eine Leuchte mit wechselbaren LED-Lampen ausgestattet ist oder nicht, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Wichtig zu wissen ist: Wenn die Lampen nicht ausgetauscht werden können, muss der Hersteller einen Vermerk auf das gesetzlich vorgeschriebene Energieetikett für die Leuchte drucken.

Freiwillige Garantie

In Geschäften sollten sich Kunden auch nicht von Verkäuferhinweisen wie „LEDs halten doch ewig, da kommt es auf die Austauschbarkeit nicht an“ beeinflussen lassen, rät Expertin Dünnhoff. „Es stimmt ja, dass LED-Lampen sehr lange halten können, aber garantiert ist das nicht“, sagt die Verbraucherschützerin. Bei der auf der Packung stehenden Lebensdauer handele es sich auch nur um einen theoretisch ermittelten Durchschnittswert. Die Chancen stünden rechnerisch also etwa 50 zu 50, dass die LED-Lampen tatsächlich so lange halten wie angegeben.

Bei einem Produktdefekt hat der Käufer einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Will er nach Ablauf der ersten sechs Monate reklamieren, muss er nachweisen, dass das Produkt schon beim Kauf einen Mangel hatte. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, dass der Hersteller ausdrücklich eine freiwillige Garantie für die Leuchte gibt, die über die Zweijahresfrist der gesetzlichen Gewährleistung hinausreicht, empfiehlt die Verbraucherzentrale. „Das gibt dem Kunden immerhin ein Stückchen mehr Sicherheit, dass er seine Leuchte, die ja oft nicht gerade billig ist, nicht nach relativ kurzer Zeit entsorgen muss“, so Dünnhoff.

Lebensdauer der Lampen

In einer Stichprobe für Onlineshops von Baumärkten ermittelte die Verbraucherzentrale im Herbst, dass die LEDs in 42 Prozent der angebotenen Wohnraumleuchten nicht auswechselbar waren. Ein halbes Jahr zuvor waren es 29 Prozent. Bei bei großen Möbelhändlern liegt der Anteil der Deckenleuchten mit LED-Festeinbauten sogar bei bis zu 70 Prozent, hatte eine Stichprobe des ZDF-Magazins „Wiso“ kürzlich ergeben.

Aus Herstellersicht ermöglicht der feste LED-Einbau besonders filigrane Leuchtendesigns. Außerdem soll die feste Verankerung die Lebensdauer der Lampen durch eine verbesserte Wärmeableitung zusätzlich erhöhen. „Ein Totalausfall ist äußerst selten und liegt statistisch bei zwei LEDs pro einer Million verbauter LEDs“, heißt es etwa bei licht.de, einer Brancheninitiative des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI). Im Laufe der Zeit alterten die Dioden aber, mit der Folge, dass sich ihre Lichtleistung langsam reduziere, ohne dass sich der subjektiv empfundene Helligkeitseindruck merklich verändere, so die Licht.de-Experten.

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