Berlin. Ein Vater möchte Elternzeit nehmen, doch sein Chef versucht, es ihm zu verbieten. Wir zeigen, was eine Experte in diesem Fall rät.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. In seiner Kolumne „Arbeit und Recht“ beantwortet er Leserfragen.

Meine Frau ist schwanger, und ich habe meinem Chef mitgeteilt, dass ich nach der Geburt Elternzeit nehmen möchte. Er hat abgelehnt. Vätern würde er das generell nicht erlauben. Was kann ich tun?

Das sagt Anwalt Dr. Krenz: Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer dasselbe. Doch in Ihrem Fall befindet sich der Arbeitgeber komplett auf dem Holzweg. So konservativ die Haltung Ihres Chefs auch sein mag – Väter haben genauso wie Mütter einen Anspruch auf Elternzeit. Die Geburt des Kindes betrifft schließlich beide, und immer mehr Väter wollen ihre Partnerin nach der Geburt unterstützen. Sie bleiben zu Hause, um sich in der neuen Rolle des Vaters zurechtzufinden.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Rechtsanwalt in Berlin
Dr. Heiko Peter Krenz ist Rechtsanwalt in Berlin © privat | privat

Eltern können sich daher bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs eines Kindes unbezahlt von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen, um sich voll und ganz um den Nachwuchs kümmern zu können. Sind Sie und Ihre Frau beide berufstätig, steht dieser Anspruch auch Ihnen beiden unabhängig voneinander zu.

Sie müssen die Elternzeit allerdings nicht an einem Stück nehmen. Einen Teil können Sie sich aufsparen und in der Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes beanspruchen. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass Ihr Arbeitgeber dem zustimmt.

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Nehmen Sie die Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes, ist seine Zustimmung nicht notwendig. Sorgen um Ihren Arbeitsplatz müssen Sie sich nicht machen. Sie genießen während der gesamten Elternzeit Kündigungsschutz. Es ist unerheblich ist, ob Sie in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten.

Der Arbeitgeber kann Ihnen also die Gewährung von Elternzeit grundsätzlich nicht verweigern. Ob Sie die Elternzeit in Anspruch nehmen oder nicht, liegt ausschließlich in Ihrem Ermessen. Wichtig ist nur, dass Sie Ihren Anspruch auf Elternzeit mindestens sieben Wochen vor Antrittsbeginn schriftlich ankündigen. Weigert sich der Chef trotzdem, Elternzeit zu gewähren, sollten Sie versuchen, dies in einem Gespräch zu klären. Bleibt er stur, dürfen Sie zu Hause bleiben. Der Anspruch auf Elternzeit gewährt Ihnen dieses Recht.