Berlin. Beim sogenannten „Geister-Roaming“ können für Handy-Nutzer versteckte Kosten im Ausland entstehen. Was steckt hinter dem Phänomen?

Nach Auslandsaufenthalten sollten Handynutzer ihre Rechnung immer genau durchsehen. Denn es kann vorkommen, dass darin Mobilfunkdaten aufgeführt werden, obwohl man nur die Telefonfunktion, SMS oder WLAN genutzt hat und das Daten-Roaming oder sogar der gesamte Datenzugriff übers Mobilfunknetz deaktiviert war, berichtet das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“.

Was ist Geister-Roaming?

Typisch für das sogenannte Geister-Roaming sind Datenverbrauchs-Posten, hinter denen jeweils nur 1 Kilobyte (kB) angegeben ist. Das Problem trete auf, seitdem Reisende auch LTE-Netze im Ausland nutzen können, heißt es. Der minimale Pseudo-Verbrauch von 1 kB führe bei manchen Tarifen schon dazu, dass automatisch eine Tagesflatrate für Daten-Roaming hinzugebucht wird – auch wenn der Verbraucher diese nicht bestellt hat und auch nicht nutzen möchte.

Bekommen Kunden die Kosten erstattet?

Der Erfahrung nach könnten Kunden auf die Kulanz ihres Anbieters bauen, berichtet „Teltarif.de“. Die angefallenen Beträge würden meist erstattet. Deshalb lohne es sich, nachzuhaken und zu reklamieren.

Was steckt hinter dem Phänomen?

Das ist noch nicht ganz klar. Die Netzbetreiber sind den Experten zufolge allerdings für das Phänomen sensibilisiert. Es werde vermutet, dass es sich nicht um ein Abrechnungsproblem handelt, sondern um ein noch nicht geklärtes, anbieterübergreifendes Netzproblem im Zusammenspiel mit LTE-fähigen Geräten im Ausland. (dpa)