Düsseldorf. Beim Unterhalt für Kinder nach Scheidungen gibt es Bewegung: Zum Jahreswechsel steigen die Sätze, wie die neue Tabelle dazu zeigt.

Scheidungskinder bekommen ab dem kommenden Jahr von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld. Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ tritt am 1. Januar 2017 in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag mitteilte. Die Tabelle regelt die Unterhaltszahlungen von getrennt lebenden Vätern und Müttern.

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach von bislang 335 auf 342 Euro. Für Jungen und Mädchen bis zum zwölften Lebensjahr liegt er bei 393 statt bisher 384 Euro. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr soll es mindestens 460 statt 450 Euro geben, für volljährige Kinder 527 statt 516 Euro.

Der Selbstbehalt bleibt unverändert

Auch für unterhaltspflichtige Elternteile in den höheren Einkommensgruppen steigen die Bedarfssätze entsprechend je nach Verdienst um fünf bis acht Prozent. Der Selbstbehalt für getrennt lebende Elternteile bleibe unverändert, erklärte das Gericht weiter. Er liegt bei nicht Erwerbstätigen bei monatlich 880 Euro und bei Erwerbstätigen bei 1080 Euro.

Auf den Unterhaltsbedarf muss das Kindergeld angerechnet werden, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte. Das Kindergeld soll nach Willen der Bundesregierung im kommenden Jahr steigen. Da aber die endgültige Entscheidung über die Erhöhung noch aussteht, werden die entsprechenden Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle nach Gerichtsangaben erst im Anschluss veröffentlicht.

Tabelle gibt es schon seit 1962

Die „Düsseldorfer Tabelle“ war zuletzt zum 1. Januar dieses Jahres angepasst worden, eine erneute Änderung werde es voraussichtlich zum Jahr 2018 geben, erklärte das Oberlandesgericht. Die „Düsseldorfer Tabelle“ gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. (epd)