Köln. Bekommen Kinder hitzefrei, stehen Eltern vor Betreuungsproblemen. Aber unter einigen Bedingungen muss der Arbeitgeber sie freistellen.

Was enorme Freude unter Schulkindern auslöst, kann Eltern vor große Probleme stellen: Hitzefrei. Denn fallen Unterrichtsstunden wegen der Sommerhitze aus, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren.

Eltern sollten dann wissen: Der Arbeitgeber muss sie im Zweifel unbezahlt freistellen. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.

Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine andere Betreuung haben und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde. Dann haben Eltern in der Regel keine Möglichkeit, ihre Planung im Vorhinein an diese Entscheidung anzupassen. (dpa)