Berlin. Die Bundesregierung ruft die Bevölkerung zur Notfallvorsorge auf. Aber was ist überhaupt die staatliche Definition von Katastrophe?

Nach dem Zivilschutzkonzept, das die Bundesregierung am Mittwoch berät, sollen Bürger Lebensmittel, Hygieneartikel und Werkzeuge bereithalten, um im Notfall mehrere Tage überleben zu können. Zwar liefert das Konzept konkrete Anleitungen für Bürger, offen bleibt aber nach aktuellem Stand, was genau eine Katastrophe ist. Wir zeigen, welche Definition der Staat und große Versicherer liefern.

Im Grundgesetz ist der Katastrophenschutz sowohl im Kriegsfall wie auch in Friedenszeiten festgeschrieben. Den Kriegs- beziehungsweise Verteidigungsfall beschreibt die deutsche Verfassung in Artikel 73 – verkürzt – recht eindeutig: der Verteidigungsfall gilt, wenn der Bundestag entscheidet, dass er gilt. Ist das Parlament selbst dazu nicht in der Lage, bestimmen andere staatliche Gremien, dass Deutschland sich im Krieg befindet. In diesem Fall regeln Bundesbehörden die Hilfe und den Schutz der Bevölkerung.

Diese Gegenstände braucht man im Notfall

Das Bundesamt für Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz (BBK) empfiehlt den Bürgern in Deutschland zahlreiche Gegenstände für den Notfall bereitzuhalten. Wir stellen diese Liste vor. Um im Ernstfall ein Paket griffbereit zu haben, sollte folgendes Notfallgepäck vorhanden sein: Persönliche Medikamente, Behelfsmäßige Schutzkleidung, Wolldecke, Schlafsack, Unterwäsche, Strümpfe, Gummistiefel, derbes Schuhwerk, Essgeschirr,  Thermoskanne, Becher, Material zur Wundversorgung, Dosenöffner und Taschenmesser, Strapazierfähige, warme Kleidung, Taschenlampe, Kopfbedeckung, Schutzhelm
Das Bundesamt für Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz (BBK) empfiehlt den Bürgern in Deutschland zahlreiche Gegenstände für den Notfall bereitzuhalten. Wir stellen diese Liste vor. Um im Ernstfall ein Paket griffbereit zu haben, sollte folgendes Notfallgepäck vorhanden sein: Persönliche Medikamente, Behelfsmäßige Schutzkleidung, Wolldecke, Schlafsack, Unterwäsche, Strümpfe, Gummistiefel, derbes Schuhwerk, Essgeschirr, Thermoskanne, Becher, Material zur Wundversorgung, Dosenöffner und Taschenmesser, Strapazierfähige, warme Kleidung, Taschenlampe, Kopfbedeckung, Schutzhelm © Istockphoto/tab1962
Lebensmittel: 4,9 kg Getreide, Kartoffeln, Nudeln, Reis; 5,6 kg Gemüse, Hülsenfrüchte; 3,6 kg Obst, Nüsse; 3,7 kg Milch, Milchprodukte; 2,1 kg Fleisch, Fisch; 0,5 kg Fette, Öle; Sonstiges nach Belieben (Süßigkeiten, Zucker, Fertiggerichte etc.)
Lebensmittel: 4,9 kg Getreide, Kartoffeln, Nudeln, Reis; 5,6 kg Gemüse, Hülsenfrüchte; 3,6 kg Obst, Nüsse; 3,7 kg Milch, Milchprodukte; 2,1 kg Fleisch, Fisch; 0,5 kg Fette, Öle; Sonstiges nach Belieben (Süßigkeiten, Zucker, Fertiggerichte etc.) © Istockphoto/JackJelly
Hausapotheke: Verbandskasten, vom Arzt verordnete Medikamente, Schmerzmittel, Hautdesifnektionsmittel, Wunddesinfektionsmittel, Mittel gegen Erkältungskrankheiten, Insektenstich- und Sonnenbrandsalbe, Splitterpinzette
Hausapotheke: Verbandskasten, vom Arzt verordnete Medikamente, Schmerzmittel, Hautdesifnektionsmittel, Wunddesinfektionsmittel, Mittel gegen Erkältungskrankheiten, Insektenstich- und Sonnenbrandsalbe, Splitterpinzette © Istockphoto/VeraLubimova
Getränke: 28 Liter
Getränke: 28 Liter © Istockphoto/TommL
Brandschutz: Keller und Dachboden entrümpeln, Feuerlöscher, Rauchmelder, Löschdecke, Behälter für Löschwasser, Wassereimer, Kübelspritze oder Einstellspritze, Garten- oder Autowaschschlauch
Brandschutz: Keller und Dachboden entrümpeln, Feuerlöscher, Rauchmelder, Löschdecke, Behälter für Löschwasser, Wassereimer, Kübelspritze oder Einstellspritze, Garten- oder Autowaschschlauch © BM | iStock
Kommunikation: Rundfunkgerät (ggf. Batterie)
Kommunikation: Rundfunkgerät (ggf. Batterie) © BM | iStock
Hygieneartikel: Seife (1 Stück), 1 kg Waschmittel, Zahnbürste, Zahnpasta (einmal), Einweggeschirr und Besteck (einmal), Toilettenpapier, Haushaltspapier, Müllbeutel (einmal), Campingtoilette, Ersatzbeutel, Haushaltshandschuhe (einmal), Desinfektionsmittel, Schmierseife (einmal)
Hygieneartikel: Seife (1 Stück), 1 kg Waschmittel, Zahnbürste, Zahnpasta (einmal), Einweggeschirr und Besteck (einmal), Toilettenpapier, Haushaltspapier, Müllbeutel (einmal), Campingtoilette, Ersatzbeutel, Haushaltshandschuhe (einmal), Desinfektionsmittel, Schmierseife (einmal) © Jakob Hoff | JakobHoff
Energieausfall: Kerzen, Teelichter, Streichhölzer, Feuerzeug, Taschenlampe, Reservebatterien. Campingkocher mit Brennmaterial, Heizgelegenheit, Brennstoffe
Energieausfall: Kerzen, Teelichter, Streichhölzer, Feuerzeug, Taschenlampe, Reservebatterien. Campingkocher mit Brennmaterial, Heizgelegenheit, Brennstoffe © dpa | Patrick Seeger
Im Original oder beglaubigte Kopie: Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) beziehungsweise Stammbuch, Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen, Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide, Qualifizierungsnachweise und Zeugnisse, Testament, Patientenverfügung und Vollmacht, Verträge und Änderungsverträge (z.B. Mietvertrag, Leasingvertrag); Als einfache Kopie: Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere, Grundbuchauszüge, Änderungsbescheide für empfangene Leistungen, Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung, Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit, Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen, Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen
Im Original oder beglaubigte Kopie: Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) beziehungsweise Stammbuch, Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere, Versicherungspolicen, Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheide, Qualifizierungsnachweise und Zeugnisse, Testament, Patientenverfügung und Vollmacht, Verträge und Änderungsverträge (z.B. Mietvertrag, Leasingvertrag); Als einfache Kopie: Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere, Grundbuchauszüge, Änderungsbescheide für empfangene Leistungen, Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung, Meldenachweise der Arbeitsämter, Bescheide der Agentur für Arbeit, Rechnungen, die offene Zahlungsansprüche belegen, Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen © BM | BMI
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Was in Friedenszeiten geschieht, regelt das Grundgesetz jedoch kaum. Doch das ist nicht verwunderlich, weil der Katstrophenschutz in Friedenszeiten Ländersache ist. In Nordrhein-Westfalen definiert beispielsweise das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), wann ein Ernstfall vorliegt. Alle anderen Bundesländer haben ähnliche Gesetze. In der nordrhein-westfälischen Regelung heißt es: Eine Katastrophe ist „eine Großeinsatzlage, ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind“. Dazu muss der Notfall so groß sein, dass eine einzelne Gemeinde oder Stadt die Hilfe nicht alleine leisten kann. Auch wenn etwa eine Überschwemmung wie in Bayern im vergangenen Juni für die Betroffenen schlimm ist, die öffentliche Sicherheit gefährden solche Ereignisse eher nicht.

Für Versicherungen zählt der finanzielle Schaden

Ein anderer Fall wäre laut BHKG „ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt“, dass die öffentliche Sicherheit nur dann erhalten bleiben könne, wenn mehrere staatliche Stellen zusammenarbeiteten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat eine Datenbank mit Gefahren zusammengefasst, die zu einer Katastrophe werden können. Die Liste reicht von Starkregen über Dürren bis hin zu Erdbeben. Sonnenstürme, die magnetische Felder auf der Erde stören könnten, sind unter der Ziffer 1341 verzeichnet. Aber auch vom Menschen verursachte Schäden wie Terroranschläge oder Verkehrsunfälle finden sich in der Datenbank wieder.

Für große Versicherer spielt das humanitäre oder natürliche Ausmaß von Ereignissen eine eher geringere Rolle. Blicken Unternehmen wie der Rückversicherer Munich Re auf Großlagen, entscheidet vor allem der Schadenswert, erklärt ein Unternehmenssprecher gegenüber unserer Situation. Und so kann ein Ereignis ohne Verletzte finanziell und versicherungstechnisch zur Katastrophe werden.