Berlin. Viele Arbeitnehmer halten die Zigarette zwischendurch während der Arbeit für völlig normal. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

Für viele Raucher ist eine kurze Zigarettenpause während der Arbeitszeit unverzichtbar. Einen Anspruch darauf haben sie allerdings nicht. Daher sollte man sich als Arbeitnehmer in jedem Fall mit dem Arbeitgeber abstimmen, wenn man auf die schnelle Zigarette zwischendurch nicht verzichten will, rät Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.

Zwar steht jedem Arbeitnehmer, der länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, eine gesetzliche Pause von mindestens dreißig Minuten zu. Allerdings muss die Arbeitspause laut Gesetzgeber der Erholung dienen und darf daher eine Dauer von fünfzehn Minuten nicht unterschreiten. Wer zusätzlich zu der gesetzlich verordneten Pause für eine Zigarette vom Arbeitsplatz verschwindet, riskiert Ärger mit dem Chef. (dpa)