Berlin. Eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen treten zum 1. August in Kraft. Unter anderem bekommen Studenten mehr Ausbildungsförderung.

Ab dem 1. August gelten eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen. Davon betroffen sind eine zahlreiche Bereiche, unter anderem das Elektrohandwerk, das Sozialrecht und die Ausbildungsförderung. Im Folgenden die Neuerungen im Einzelnen:

• Elektrohandwerk: An diesem Montag steigt im Elektrohandwerk die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro in Westdeutschland. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Das Elektrohandwerk beschäftigt etwa 41.500 Menschen.

Allgemeinverbindliche Mindestlöhne gelten für alle Beschäftigten einer Branche. Kein Arbeitgeber darf sie umgehen. Der Mindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Oder für jene Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Der Branchen-Mindestlohn hat Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Der gilt seit 2015.

Hartz IV wird für zwölf Monate bewilligt

• Qualifizierung: Für gering qualifizierte Beschäftigte soll es bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt geben. Von nun an können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

• Sozialrecht: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Ziel der Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung ist nach Angaben der Bundesregierung, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Langzeitarbeitslose können zudem für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben; mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden; Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden.

Mehr BAföG für Schüler und Studenten

• Meiser-BAföG: Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab sofort mehr Unterstützung. Beim „Meister-BAföG“ erhöhen sich nach Angaben der Bundesregierung nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile. Auch Bachelorabsolventen können „Meister-BAföG“ erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.

• BAföG: Zum Wintersemester 2016 steigen für Schüler und Studierende die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten, weil auch der Wohngeldanspruch überproportional von bisher 224 Euro auf 250 Euro steigt. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen können zusätzlich etwa 110.000 Schüler und Studierende BAföG erhalten.

Freie Wahl des Internet-Routers

• Freie Routerwahl: Internet-Provider können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Jetzt haben Nutzer freie Gerätewahl. Laut Verbraucherzentrale Brandenburg dürfen Verbraucher von Telekommunikationsunternehmen also nicht mehr dazu gezwungen werden, für den Internetanschluss ein bestimmtes Endgerät zu nutzen.

• Psychiatrie: Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird auf gravierende Fälle beschränkt. Bei weniger schwerwiegenden soll eine unverhältnismäßig lange Unterbringung vermieden werden. Um sich selbst bestätigende Routinebegutachtungen zu vermeiden, schreibt das Gesetz den Wechsel von Gutachtern vor. (dpa)