Essen. Ist der Pass gültig? Wurden alle Papiere beantragt? Diese Fragen sollten vor dem Sommerurlaub geklärt sein. Was es zu beachten gilt.

Bei der Ausweiskontrolle am Flughafen kommt das böse Erwachen – der Pass ist abgelaufen. Oder die notwendigen Papiere wurden nicht beantragt. Damit der Urlaub nicht in letzter Minute platzt, sollten Reisende rechtzeitig überprüfen, ob ihre Ausweispapiere noch gültig sind und welche Dokumente sie für welches Land brauchen.

Personalausweis, Reisepass oder Visum?

Für eine Reise ins EU-Ausland reicht der Personalausweis. Auch die Mitglieder des Schengener Abkommens, wie Norwegen und die Schweiz, erlauben damit die Einreise. Einige Länder führen wegen der Flüchtlingsströme aber wieder verstärkt Grenz- und Ausweiskontrollen durch.

So kontrolliert Dänemark Urlauber vor der Einreise . Auch Polen führt im Sommer stichprobenartige Kontrollen durch. Urlauber, die mit dem Auto von Österreich wieder in die Bundesrepublik reisen, müssen sich ebenfalls auf Verzögerungen einstellen. Auch für eine Reise nach Großbritannien reicht nach wie vor ein Ausweis: Die Briten haben zwar für den EU-Austritt gestimmt, sind jetzt aber noch Mitglied.

Einen Reisepass dagegen braucht man für eine Reise nach Kanada, Argentinien oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Zusätzlich muss der Tourist für einen Urlaub in den USA direkt mit einem Rückflugticket bescheinigen, dass er wieder ausreisen wird. Außerdem muss er einen elektronischen Reisepass haben, auf dem biometrische Daten wie Passbild und Fingerabdrücke gespeichert sind. In Deutschland werden seit November 2007 nur noch elektronische Pässe ausgestellt.

Länder wie Australien oder Thailand und Kuba haben dagegen strengere Bestimmungen. Reisende müssen zwingend ein Visum beantragen. Das Auswärtige Amt gibt detaillierte Auskunft über die notwendigen Papiere.

Kosten und Bearbeitungsdauer für Ausweisdokumente

Wer einen abgelaufenen Personalausweis hat, sollte mindestens drei Wochen vor Reiseantritt einen neuen Ausweis beim Bürgeramt beantragen. Wenn die Zeit zu knapp wird, gibt es die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Dieser ist maximal drei Monate gültig, kostet 10 Euro und kann sofort mitgenommen werden. Allerdings ist damit nicht die Einreise in alle EU-Länder möglich.

Auch die Ausstellung eines Reisepasses nimmt drei Wochen Zeit in Anspruch. Reisende, die es besonders eilig haben, können einen Expresspass beantragen und diesen nach vier Tagen abholen. Allerdings fallen für die schnelle Bearbeitung Mehrkosten in Höhe von 32 Euro an.

Kinder brauchen einen eigenen Kinder-Reisepass. Seit 2012 können sie sich nicht mehr bei den Eltern mit eingetragen lassen. Ein eigenes biometrisches Foto ist ebenso Pflicht, wie die Anwesenheit des Kindes bei Antragstellung.

Ein Visum sollten Reisende wenige Wochen vor Reisebeginn beantragen. Dafür muss der Reisepass im Original an das zuständige Konsulat geschickt werden. Manchmal geht es einfacher: Einige Länder wie Australien bieten einen elektronischen Antrag, der per E-Mail meistens mit einer Einreiseerlaubnis bestätigt wird. Der Ausdruck muss bei der Kontrolle vorgezeigt werden.

Die letzte Rettung ist die Bundespolizei

Kommt es trotzdem zum Problem am Flughafen oder an Grenzübergängen, kann die Bundespolizei in manchen Fällen helfen. Die Beamten können für 8 Euro einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. „Dieses Dokument ist eine Art Notreiseausweis und EU-weit anerkannt. Dabei ist die Gültigkeit ausschließlich auf den Reisezeitraum festgelegt“, sagt Uwe Eßelborn von der Bundespolizei in Kleve.

Voraussetzung: Der Notreisepass muss Ersatz für einen abgelaufenen Pass sein, sagt er. „Wir dürfen auf ein gültiges Dokument kein Ausreisedokument ausstellen“. Wer gar keinen Ausweis dabei hat, dem können auch die Beamten nicht weiterhelfen.

Dieser Text ist zuerst auf www.derwesten.de erschienen.