Berlin. Die Verbraucherzentralen feiern das fünfjährige Bestehen des Portals Lebensmittelklarheit.de. Die Industrie übt noch immer Kritik.

Das von den Verbraucherzentralen betriebene Portal Lebensmittelklarheit.de feiert sein fünfjähriges Bestehen. 80.000 Mal wird es mittlerweile monatlich angeklickt. Verbraucher können sich dort über irreführende Aufmachung von Verpackungen beschweren, Experten ordnen die Fälle rechtlich ein und bitten die Hersteller um Stellungnahme. Nach 14 Tagen wird der Fall auf der Seite veröffentlicht – samt Einschätzung, ob getäuscht wurde oder nicht. Ändert ein Hersteller die Aufmachung seines Produktes, wird auch das vermerkt. Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), zieht eine positive Bilanz. „Die Hersteller reagieren“, sagt Müller, fast jedes zweite der mittlerweile 9000 als irreführend angeprangerten Produkte sei verändert, ein kleiner Teil der umstrittenen Verpackungen sogar ganz vom Markt genommen worden.

Die Industrie spricht zwar nicht mehr vom Internetpranger wie bei der Einführung. Doch die grundsätzliche Kritik an der durch Bundeszuschüsse finanzierten Verbraucherseite gilt nach wie vor. „Es ist und bleibt trotz einiger Verbesserungen falsch, mit staatlicher Finanzierung rechtlich korrekt gekennzeichnete Produkte aufgrund subjektiver Empfindungen einzelner Verbraucher vorzuführen“, sagt Marcus Girnau vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), dem Branchenverband der Hersteller. Auch Müller räumt ein, dass die Kennzeichnungen in der Regel formal korrekt sind. Vieles liegt in einer rechtlichen Grauzone. In der dafür zuständigen Kommission können sich die Beteiligten aus Industrie, Verbraucherverbänden, Kontrollbehörden und Wissenschaft oft nicht auf klare Regeln einigen.

Negativbeispiel Kalbsleberwurst

Teils müssen die Verbraucherschützer erst eine gerichtliche Grundsatzentscheidung erstreiten, um Klarheit zu schaffen. So geschehen etwa bei einem Tee, der mit Bildern von Himbeeren warb, obwohl Aroma statt echter Früchte enthalten war. Noch immer melden Verbraucher wöchentlich 13 neue Produkte. Fast jede zweite Beschwerde richtet sich gegen eine täuschende Beschreibung des Inhalts. Der vzbv verlangt sachlichere Informationen. Die Darstellung der Zutaten auf der Packung müsse dem tatsächlichen Inhalt entsprechen. Negativbeispiel war bis 2010 die Kalbsleberwurst. Sie musste bis dahin gar kein Kalbfleisch enthalten. Inzwischen ist ein Mindestanteil von 50 Prozent Kalb vorgeschrieben.

Auch weiterhin sehen die Verbraucherschützer Bedarf für Lebensmittelklarheit.de. Gesichert ist das Bestehen vorerst bis Ende 2018. Dann läuft die Förderung des Bundes in Höhe von 1,7 Millionen Euro aus.