Berlin. Online-Vergleichsportale wie Check24.de vermitteln auch Versicherungen. Sie müssen künftig besser über ihre Provisionen informieren.

Auf den ersten Blick ist es kaum zu erkennen: Online-Vergleichsportale locken Kunden mit neutralen Preisvergleichen – egal ob bei Reisen, Stromkosten oder Versicherungen. Mit nur wenigen Klicks soll der Kunde so aus dem Preiswirrwarr im Internet das günstigste Angebot finden. Doch die zur Schau gestellte Unabhängigkeit kann trügen: Vielfach kassieren Portale Provisionen von Unternehmen, wenn sie deren Produkte vermitteln. Das Landgericht München hat nun entschieden, dass Vergleichsportale deutlich zeigen müssen, wenn sie als Makler auftreten.

Worum geht es in dem Rechtsstreit?

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der rund 11.000 Versicherungsmakler vertritt, hatte gegen den Portalriesen Check24 geklagt, weil die Branche Wettbewerbsnachteile fürchtete. Konkret geht es um den Vergleich von Versicherungspolicen. Der Verband war der Meinung, dass Check24 bei seinem Rechner für die Versicherungsvergleiche nicht ausreichend darauf hinweist, dass das Unternehmen auch als Versicherungsmakler tätig ist. Das Angebot eines Vergleichs sei nur Tarnung für diese Tätigkeit, das sei vielen Verbrauchern nicht klar.

Was sagen die Richter?

Im Grunde stellte das Landgericht klar, dass es sich bei Check24 um einen Versicherungsmakler und nicht um ein unabhängiges Vergleichsportal handelt. Denn der Preisvergleich ist nur mit Versicherungen möglich, die mit Check24 einen Vertrag geschlossen haben.

Das Portal müsse über seine Tätigkeit als Makler die Nutzer klar informieren – und zwar beim ersten Klick auf die Seite und so prominent platziert, dass der Kunde nicht erst danach suchen muss. Check24 aber hatte diese Informationen hinter einem Schaltknopf in der Fußzeile seiner Internetseite mit der Aufschrift „Erstinformation“ versteckt.

Warum sind Provisionen überhaupt ein Problem?

Über die Höhe ihrer kassierten Provisionen hüllen sich die Vergleichsportale in Schweigen. Branchenexperten schätzen jedoch, dass beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters die Höhe der Vermittlungsgebühr bei etwa 40 bis 50 Euro liegt. Bei einer Kfz-Haftpflichtpolice zahlen Versicherer für die Vermittlung etwa 50 bis 100 Euro an das Vergleichsportal. Check24 verdient gut mit diesem Geschäft. Bei der vergangenen Wechselrunde für diese Versicherung hat das Unternehmen rund 950.000 Verträge vermittelt. Problematisch ist, dass Angebote solcher Unternehmen, die weniger oder gar keine Provision zahlen, im Vergleichsergebnis ganz unten oder gar nicht gelistet werden – und das, obwohl sie möglicherweise einen günstigeren Preis bieten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezweifelte deshalb in einer Anfang des Jahres veröffentlichten Studie, dass Internetnutzer mithilfe dieser Portale tatsächlich den besten Preis für Produkte und Dienstleistungen ermitteln können. Und damit nicht genug: Der Verband stellte zudem fest, dass die Preise auf den Seiten des im Vergleich gezeigten Anbieters häufig sogar günstiger sind, als bei einer Buchung über ein Vergleichportal. Besonders beim Handykauf und bei Flugreisen sei das der Fall.

Werden Vergleichsportale jetzt transparenter?

Bedingt, denn das Urteil bezieht sich nur auf Versicherungen. Für Versicherungsmakler gelten besondere Informationspflichten. Damit müssen die Beratungsportale also nicht automatisch für andere Produkte und Dienstleistungen Transparenz schaffen.

Das Portal Verivox kündigte bereits an, es sehe keinen Grund zu handeln. Kunden erhielten „alle gesetzlich geforderten Informationen“. Check24 kündigte an, das Urteil prüfen zu wollen. Eine Sprecherin sagte, die Forderungen des Gerichts zu den Informationspflichten könnten „technisch schnell umgesetzt werden“.