Berlin. Lottoanbieter locken im Internet mit Traumgewinnen. Auf garantierte Geldauszahlung könne man sich aber nicht verlassen, sagen Experten.

Immer mehr Lottospieler geben ihre Tipps online ab – was aber riskant sein kann. Denn im Internet machen sich auf einem Schwarzmarkt sogenannte Zweitlotterien breit. Verbraucherschützer warnen: Nicht überall, wo Lotto draufsteht, ist auch Lotto drin.

Traumgewinne, Rabatte beim Einsatz: Geschickt locken Zweitlotterien auf ihre Webseiten, damit Kunden dort ihre Tipps abgeben. Die optische Aufmachung und die eingeblendeten Prüf- und Bewertungssiegel lassen beim Betrachter den Eindruck entstehen, es mit einer staatlichen Lotterie zu tun zu haben, wie die Verbraucherzentrale des Saarlandes berichtet. „In Wirklichkeit gibt der Spielteilnehmer nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlichen Lottoziehung ab, nimmt also an der staatlichen Lotterie selbst gar nicht teil“, warnt Verbraucherschützerin Eva Ludwig.

Lotto im Internet nur mit behördlicher Erlaubnis

Zweitlotterien (auch schwarze Lotterien genannt) fehlt die deutsche Erlaubnis. Lotto im Internet anbieten dürfen in Deutschland nur die Lotteriegesellschaften der Bundesländer sowie eigens lizenzierte gewerbliche Vermittler. Daher könne der Verbraucher die Auszahlung eines möglichen Gewinns bei einer Zweitlotterie nicht von den deutschen Lotteriegesellschaften verlangen, so die Verbraucherzentrale. Die Auszahlung sei auch nicht durch den Deutschen Lotto-Toto-Block gesichert.

Hinzu kommt: Zweitlotterien haben ihren Sitz meist im Ausland, etwa in Gibraltar oder auf Malta. „Sollte eine Gewinnauszahlung verweigert werden, ist ein Anspruch gerichtlich kaum durchsetzbar und mit hohen Kosten verbunden“, erläutert Verbraucherschützerin Ludwig.

Illegale Anbieter zahlen Gewinne nicht aus

„Die sogenannten Zweitlotterien sind ausnahmslos verboten“, sagt auch Michael Schaich vom hessischen Innenministerium, bei dem die Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel der Bundesländer angesiedelt ist. Daher sollten sich Spielinteressenten über legale Spielmöglichkeiten informieren – zumal die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel strafbar ist, wie Schaich betont.

Die staatlichen Lotteriegesellschaften sind auf die Zweitlotterien längst aufmerksam geworden. So berichtet Lotto Baden-Württemberg über „sich häufende“ Beschwerden von Spielern, die ihren Gewinn von einem in Deutschland illegalen Anbieter nicht ausgezahlt bekommen würden. „Bei einem Millionen-Jackpot ist der Glückspilz von der Zahlungsfähigkeit und bei kleineren Gewinnen von der Zahlungswilligkeit eines im Ausland sitzenden Unternehmens abhängig“, warnt die Lotteriegesellschaft.

Auf der „White List“ werden die zugelassenen Anbieter geführt

Auch Lotto Hamburg weist auf Äußerungen Betroffener im Internet hin, die den Eindruck erwecken könnten, dass eine neue Strategie der Zweitlotterien darin besteht, schon kleinere und mittlere Gewinne nicht mehr regelhaft auszuzahlen. Der Grund: „Weil sie darauf spekulieren können, dass kein betroffener Spielteilnehmer einen Gewinn von 50 Euro oder selbst 200 Euro in Gibraltar einklagen oder ein Urteil dort vollstrecken lassen würde“, vermutet Lotto Hamburg. Die Beträge, um die es geht, sind beachtlich: Auf jährlich etwa 200 Millionen Euro schätzen die staatlichen Aufsichtsbehörden die Bruttospielerträge der Zweitlotterien (Stand: 2014). Bruttospielerträge ergeben sich aus den Spieleinsätzen abzüglich der Gewinnauszahlungen.

Vor der Anmeldung bei einem Onlineanbieter sollten Spieler, die auf der sicheren Seite stehen wollen, genau prüfen, ob es sich um eine legale Offerte handelt, rät die Verbraucherzentrale. Dabei sollten sie nicht nur das Impressum sowie die Geschäftsbedingungen des Anbieters gründlich lesen, sondern zusätzlich nachschauen, ob die Firma in der „White-List“ der Glückspielaufsichtsbehörden der Länder aufgeführt ist. Auf dieser Liste stehen in Deutschland zugelassene Glückspielanbieter, getrennt nach Sparten wie Lotterien und Sportwetten, Pferdewetten oder Spielbanken. Bei diesen Anbietern gibt es einen Anspruch auf Gewinnauszahlung gegenüber Lotteriegesellschaften.