Berlin. Satte Rentenerhöhung: Mehr als 20 Millionen Menschen bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Etwa 20,5 Millionen Rentner bekommen mehr Geld: Die Rente steigt ab Juli in den westdeutschen Bundesländern um 4,25 Prozent, in den ostdeutschen um 5,95 Prozent. Angaben des Bundesarbeitsministeriums zufolge ist dies das größte Plus seit 23 Jahren. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern 94,1 Prozent des Westwerts. Bei einer Monatsrente von 900 Euro brutto bedeutet das rund 38 Euro mehr im Westen und 54 Euro mehr im Osten.
Wie kommt die Erhöhung zustande?
Sie erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die orientiert sich insbesondere an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland (plus 3,78 Prozent im Westen, 5,48 Prozent im Osten). Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern berücksichtigt. Laut Deutscher Rentenversicherung gibt es in diesem Jahr zudem einen statistischen Sondereffekt: 2015 wurde das Niveau der Durchschnittslöhne aufgrund von EU-Vorgaben niedriger ausgewiesen. Die Rentenerhöhung fiel deshalb um rund einen Prozentpunkt niedriger aus. Dies werde nun ausgeglichen.
Welche Renten werden erhöht?
Alle Renten aus der gesetzlichen Versicherung werden mit denselben Faktoren angepasst, also auch Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten.
Wann kommt die Rentenerhöhung bei mir an?
Das ist unterschiedlich. Der Termin der automatischen Überweisung ist abhängig vom Datum des Renteneintritts: Wer im April 2004 oder später Rentner geworden ist, erhält sein Geld am Monatsende, so die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die erhöhte Rente geht dann erstmals Ende Juli auf dem Konto ein. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Juli-Zahlung im Voraus – also bereits Ende Juni.
Steigen mit der Erhöhung die Beiträge an die Krankenkasse?
Erhöht sich die Bruttorente, ändern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – abhängig von den Beitragssätzen der jeweiligen Kasse. Während die Beiträge zur Krankenversicherung von Rentnern und Rentenkassen je zur Hälfte getragen werden, müssen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und Beitrag zur Pflegeversicherung allein vom Rentner aufgebracht werden. Im Ergebnis gehen etwa zehn Prozent der Rentenerhöhung an die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Steigt die Bruttorente beispielsweise um 60 Euro, fließen sechs davon an die Kranken- und Pflegekasse.
Erhöht sich durch das Rentenplus auch die Steuerlast?
Seit Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Wie viel Rente versteuert werden muss, hängt ausschließlich vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil steigt mit jedem Rentnerjahrgang weiter an. 2040 wird die Rente für Neurentner zu 100 Prozent steuerpflichtig sein.
Ob und wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt nicht von der Höhe der Rente, sondern vom Gesamteinkommen ab, das etwa durch selbstständige Arbeit oder Mieteinnahmen erhöht werden kann. Der steuerfreie Grundfreibetrag liegt aktuell bei 8652 Euro (Paare 17 304). Das diesjährige Rentenplus kann bei einigen Rentnern dazu führen, dass sie erstmals steuerpflichtig werden. Rentner mit einem Gesamteinkommen von 8653 bis 13 469 Euro müssen laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe mit einer Einkommenssteuer zwischen einem und 7,2 Prozent rechnen. Das Gesamteinkommen kann etwa durch abzugsfähige Krankheits- oder Werbungskosten gesenkt werden.