Hamburg. Die Wohngebäudeversicherung springt bei Schäden durch Sturm, Wasser und Feuer ein. Wir erklären, was sie kann und wer sie braucht.

Man plant das Traumhaus, spart dafür, kappt auch nach dem Hausbau noch jahrelang das Budget, um es abzubezahlen – und dann soll dem Eigenheim bitte nichts passieren. Doch schon ein Rohrbruch kann es beschädigen. Stürme, gar ein Brand sind sogar fatal. Vor den finanziellen Folgen solcher Schäden sollte man sich absichern. Doch welche Wohngebäudeversicherung wählt man? Die Frage stellt sich gerade, wenn laut einem Tarifvergleich der Zeitschrift „Finanztest“ (5/2016) mehrere Hundert Euro Differenz zwischen dem teuersten und dem günstigsten Anbieter bestehen.

„In jedem Lebensbereich gibt es einen Trend zur Individualisierung. Auch bei den Versicherungen für das eigene Haus“, sagt Andreas Kutschera vom Bundesverband der Versicherungsberater. Will heißen: Der eine hat eine Solaranlage, der andere eine Sauna, der dritte lebt in einer denkmalgeschützten Villa einschließlich denkmalgeschütztem Baumbestand im Park, der gegen Sturmschäden mitversichert werden soll. Solche Details müssen im Vertrag berücksichtigt sein. Denn das wirkt sich auf die Prämien aus.

Je größer das Risiko umso weniger Tarife

Außer solchen Besonderheiten sind Alter, Bausubstanz, Vorschäden und Lage der Immobilie entscheidende Kriterien zum Bemessen des Beitrags. Ältere Häuser stufen Versicherer generell als höheres Risiko ein. Grund sind vor allem die Wasserleitungen. „Da ist die Gefahr eines Rohrbruchs größer“, erläutert Kutschera. Leitungswasser verursachte nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) in den vergangenen Jahren jeweils mehr als eine Million Schadensfälle, die die Gesellschaften mit mehr als zwei Milliarden Euro regulierten. Keine anderen Schäden gehen so ins Geld wie die Lecks. Erst mit weitem Abstand folgen Sturm und Hagel.

Bei Neubauten stufen die Versicherer die Schadensgefahr niedriger ein. Das schlägt sich in der Prämienkalkulation nieder, und wird über die Beitragshöhe an Kunden weitergereicht. Meist wird laut Kutschera eine Staffelprämie nach Alter des Gebäudes vereinbart. Je älter das Gebäude ohne Sanierung, umso höher auch die Prämie. Großes Risiko bedeutet in der Regel: Eigentümer zahlen entweder mehr für ihre Police oder die Auswahl an Tarifen ist eingeschränkt. Das kann zum Beispiel bei Vorschäden und ungünstiger Lage passieren. „In der Altstadt von Köln oder Passau dürften Hausbesitzer höchstens zwei Tarife finden“, sagt „Finanztest“-Redakteur Michael Bruns. Kutschera ergänzt: „Ich lande dann bei einem teuren Anbieter, weil mir kein anderer ein Angebot macht.“ Ob dieser Anbieter im Schadensfall mehr leistet, spielt dann keine Rolle. Hauptsache, überhaupt versichert. Denn: „Wenn das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen war, ist eine Police nicht mehr zu bekommen“, berichtet Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Teure Policen sind nicht unbedingt die besten

Die Versicherungen unterteilen das Bundesgebiet in Gefahrenzonen. Bei Leitungswasser sind es laut Bruns meist vier Zonen, bei Sturm und Hagel zwei. Bei den sogenannten Elementarschäden – Überschwemmung, Erdbeben, Explosionen – gibt es ebenfalls mehrere Zonen. Zu welcher Risikozone das jeweilige Haus gehört, bewerten Versicherer sehr unterschiedlich. Manchmal entscheiden wenige Meter.

Bruns kritisiert diese Praxis. „Der Kunde weiß oft nicht, warum der eine die Grenze da zieht und der andere nicht.“ Der Verbraucherschützer empfiehlt daher, mindestens bei drei Gesellschaften Angebote einzuholen.

Beim Vergleich sollten Verbraucher, so Bruns, darauf achten, ob der Preis für den allgemeinen Versicherungsschutz eventuell günstig, der für Elementarschäden aber hoch ist – oder umgekehrt. Unter dem Strich zähle das Gesamtpaket. Und im Kleingedruckten steckt, wie so oft, der Teufel im Detail.

Wichtig sei, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, findet Boss: „Das ist ein klarer Vorteil für den Versicherten.“ Außerdem sollten Brandschäden durch Kaminfeuer abgedeckt sein, Aufräum- und Abbruchkosten bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt und nach einem Brand das Ausbaggern von kontaminiertem Erdreich bezahlt werden. Die Frage dagegen, ob die Versicherung die Kosten für einen Hotelaufenthalt von 120 statt von 100 Tagen übernimmt, sind für Bruns „Kinkerlitzchen“.Teure Policen müssen jedenfalls nicht die besten sein.