Berlin. Hundehalter haften für Schäden, die ihre Vierbeiner verursachen. Deshalb ist eine spezielle Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss.

Im Alltag ist der Hund oft dabei – ob beim Spaziergang oder dem Besuch bei Bekannten. Aber was, wenn das Haustier Schaden anrichtet, indem es jemanden verletzt oder auf die Straße rennt und einen Autounfall verursacht? Für die Folgen muss der Hundebesitzer haften. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung kann das Finanzrisiko absichern und den Verbraucher schützen. Aber in den meisten Bundesländern ist die Police nicht vorgeschrieben.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin leben etwa sieben Millionen Hunde in Deutschland. „Insgesamt verursachen die Tiere etwa 100.000 versicherte Haftpflichtschäden im Jahr“, sagt GDV-Sprecherin Una Großmann. Die Versicherer leisteten dafür rund 80 Millionen Euro.

Private Haftpflicht reicht nicht

Aber nur in Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg sei die Versicherung Pflicht, sagt Großmann. „In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen.“ Dazu gehören etwa der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier sowie der Pit Bull Terrier.

Nach Angaben des GDV sind allerdings nur rund 70 Prozent der Hunde in Deutschland versichert. „Was viele Halter nicht wissen: Die Tiere sind nicht in der privaten Haftpflicht mitversichert, Katzen und Kleintiere dagegen schon“, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Eine separate Versicherung für das Haustier sei aber dringend nötig und zwar für jeden einzelnen Hund, den ein Besitzer hält. Das gilt auch für Mini-Schoßhündchen.

Jahresbeitrag ab 80 Euro

Bei allen Hunderassen gilt: „Der Halter unterliegt einer Gefährdungshaftung“, sagt Weidenbach. Stolpert ein Mensch über den Hund und bricht sich das Bein, ist der Halter verantwortlich – auch wenn er sich nicht falsch verhalten hat. Der Besitzer muss den Krankenhausaufenthalt, den Lohnausfall oder das Schmerzensgeld übernehmen.

Weidenbach empfiehlt deshalb eine Mindestdeckung von drei Millionen Euro. Das entspräche etwa einem Jahresbeitrag von 80 Euro. (dpa)