Berlin. Mieter haben keinen Anspruch auf einen besseren Sicherheitsstandard ihrer Wohnung. Wer mehr will, muss selbst zahlen. Der Staat hilft.

Einbrecher haben im vergangenen Jahr in Deutschland einen Rekordschaden angerichtet. Hausratversicherer zahlten 2015 über 500 Millionen Euro an Opfer von Wohnungseinbrüchen. Bundesweit stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche seit 2005 um mehr als 50 Prozent. Während auch im Berliner Umland die Zahl der Taten zunimmt, ist in der Stadt selbst eine Trendwende erkennbar. 2015 wurden mit 11.815 Einbrüchen 2,8 Prozent weniger Taten als im Vorjahr registriert. Was daran liegen könnte, dass immer mehr Bürger den Schutz von Häusern und Wohnungen verstärken.

Zuschüsse und günstige Kredite vom Staat

Die zusätzliche Sicherheit kostet schnell eine Menge Geld. Doch der Staat fördert mittlerweile auch den Schutz vor Einbrechern mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.

Bislang erfolgte die Förderung in Form von Zuschüssen bis maximal 1500 Euro pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziert werden. Auf Antrag konnten sich Eigentümer zum Beispiel bei der Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren unterstützen lassen.

Zum 1. April ist diese Unterstützung noch erweitert worden. Die bundeseigene Bank KfW stockte die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ auf.

Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Gefördert werden dabei unter anderem die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern. Detaillierte Informationen zu den Leistungen der KfW stellt das Institut im Internet bereit (HIER geht’s zu den Infos).

Türen und Fenster sichern

Die Experten der Kriminalpolizei raten vor allem zum mechanischen Schutz des Eigentums. Wenn Dieben der Einstieg nicht innerhalb weniger Minuten gelingt, brechen sie den Versuch in der Regel ab, weil das Entdeckungsrisiko zu hoch wird. In mehr als 40 Prozent aller registrierten Einbrüche können die Täter die Tür- und Fenstersicherungen nicht überwinden.

Türen und Fenster sind daher die ersten Ansatzpunkte für einen besseren Schutz. Es gibt Normen für einbruchhemmende Produkte. Eine Liste der geprüften Angebote hat die Polizei im Internet veröffentlicht (HIER geht’s zu der Liste).

Türen und Fenster lassen sich auch sicherheitstechnisch nachrüsten, etwa mit einem in der Wand verankerten zusätzlichen Stangenschloss. Fenster können mithilfe stoßsicherer Folien zum Bollwerk werden. Über die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Sicherheitstechniken informieren die Hersteller unter der Webadresse www.nicht-bei-mir.de.

Rechte von Mietern und Vermietern

Die Rechte der Mieter sind begrenzt: „Nach Abschluss des Mietvertrags gibt es keinen Anspruch auf Verbesserung des sicherheitstechnischen Zustands der Wohnung“, erklärt der Deutsche Mieterbund. Halte der Mieter den Schutz in seiner Wohnung für nicht ausreichend, so kann er aber auf eigene Kosten Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheit vor Einbrüchen erhöhen.

Der Mieter darf laut Mieterbund innerhalb der Wohnung nur Veränderungen vornehmen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau eines technisch aufwendigeren Schlosses, der Austausch von Fenster-, Terrassen- und Balkontürgriffen gegen abschließbare Griffe, der Einbau eines größeren und stabileren Schließblechs, die Verstärkung der Wohnungstür durch eine innen angeschraubte Platte (Holz oder Metall) oder das Anbringen eines Querriegels, der durch ein Extra-Schloss betätigt wird.

Veränderungen, die in die Bausub­stanz eingreifen, erfordern grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Vermieters. Dazu zählen zum Beispiel das Anbringen einer Außen-Alarmanlage, von Außenrollläden oder Fenstergittern.

Vermieter kann Rückbauten verlangen

Bei Mietende kann der Vermieter grundsätzlich verlangen, dass Einbauten entfernt und bauliche Veränderungen rückgängig gemacht werden. Daher ist wichtig: Unbedingt die alten Schlösser und Griffe aufbewahren, um sie bei Mietende wieder einsetzen zu können. Etwaige Schäden an Putz, Lack und Wandanstrich müssen ebenfalls beseitigt werden.

Um zu vermeiden, dass der Vermieter die Entfernung aufwendiger Einbauten verlangt, rät der Mieterbund dazu, möglichst vor dem Einbau eine schriftliche Vereinbarung über den Verbleib und eine eventuelle Entschädigung zu treffen. Bei hohen Investitionen kann auch eine Vergütung im Falle des Auszuges vereinbart werden.

Plant der Vermieter bauliche Änderungen, die zur Verbesserung der Sicherheit beitragen, berechtigen ihn diese zur Erhöhung der Miete. „Es handelt sich um eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache und damit um eine Modernisierung, die der Mieter in der Regel dulden muss. Der Vermieter darf elf Prozent der (gegebenenfalls anteiligen, Anm. d. Redaktion) Baukosten auf die Miete aufschlagen“, erklärt der Mieterbund.