München. Nach Einschätzung eines Gerichts informiert das Portal Check24 seine Kunden nicht ausreichend darüber, dass es als Makler tätig ist.

Das Internet-Vergleichsportal Check24 informiert seine Nutzer nach Einschätzung des Münchner Landgerichts beim Abschluss einer Versicherung nicht ausreichend darüber, dass es als Makler tätig ist und Provisionen von den Anbietern kassiert. Der Hinweis auf die Maklertätigkeit erfolge nur in einer Fußzeile, die von vielen Verbrauchern wohl nicht gelesen werde, sagte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi, am Mittwoch in München zum Auftakt eines Prozesses gegen das Vergleichsportal. „Es geht nicht darum, ob man es findet, wenn man es sucht.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hat Check24 verklagt, weil er dem Portal eine Irreführung der Verbraucher vorwirft. Check24 stelle sich zwar als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal dar, arbeite in Wahrheit aber wie ein Makler. Dies müsse auch auf den ersten Blick für die Verbraucher erkennbar sein.

Check 24 nicht nur Dienstleister

Richterin Clementi deutete an, dass das Gericht dem Verband in diesem Punkt Recht geben werde. Der Besucher müsse verstehen, dass Check 24 ein Makler ist und nicht nur ein Dienstleister, der Preise vergleicht. Dies könne zum Beispiel durch ein Popup-Fenster erfolgen, das aufblinkt, sobald der Nutzer sich die Versicherungen ansieht.Zudem werfen die Versicherungsvertreter Check24 vor, den Kunden keine individuelle Beratung anzubieten. In diesem Punkt sah das Gericht in einer ersten Einschätzung aber keinen Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß. (dpa)