Hamburg. Das Reiseportal „Ab-in-den-Urlaub“ lockt Kunden immer wieder mit Gutscheinen auf seine Seite. Kunden fühlen sich betrogen und kämpfen.

Zahlreiche Kunden haben in den vergangenen Monaten ihre Reise bei „Ab-in-den-Urlaub“ gebucht, weil ihnen dort Gutscheine im Wert von 50 bis 100 Euro versprochen worden waren. Tatsächlich warten viele Kunden immer noch auf eine Rückzahlung. Der Mutterkonzern Unister, der auch „Fluege.de“ und „Reisen.de“ betreibt, wurde nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks deshalb abgemahnt.

Verbraucherschützer kritisieren das Verhalten der Firma seit Langem als irreführend. Unister muss nun die Werbung mit den Gutscheinen einstellen oder darf nicht mehr behaupten, dass das Geld innerhalb von 28 Tagen erstattet wird – dies wird auf den Gutscheinen versprochen. Die Gutscheine kommen entweder per Post oder werden online angeboten. Auf ihnen steht ein Code, bei einer Buchung lockt ein Geldgeschenk. Mittlerweile liegen der Wettbewerbszentrale laut NDR massive Beschwerden von Verbrauchern vor, die nach Ablauf der Frist von vier Wochen ihr Geld noch nicht erhalten haben. Die Wettbewerbszentrale ist eine Initiative der deutschen Wirtschaft, die unter anderem die Werbeversprechen der Firmen untersucht.

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Unserer Redaktion liegt ein Fall vor, in dem ein Kunde vor Reiseantritt einen Gutschein für 9,99 Euro im Internet erworben und diesen auch erfolgreich bei der Buchung einer Reise eingelöst hatte. Doch seit dem Reiseantritt im September des vergangenen Jahres wartet der Kunde, der namentlich nicht genannt werden möchte, noch immer auf die Gutschrift auf seinem Konto. Ähnliche Fälle schildern Dutzende Kunden auf der Facebook-Seite von „Ab-in-den-Urlaub“. Auch bei der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen liefen im vergangenen Jahr immer wieder Beschwerden ein.

Das Portal „Ab-in-den-Urlaub“ hat gegenüber unserer Redaktion im Dezember 2015 Probleme bei der Auszahlung der Gutscheine eingeräumt. „In der Tat können durch manuelle Abstimmungsprobleme oder fehlerhafte Eingaben leider prozessbedingte Schwierigkeiten entstehen. Dies bedauern wir in jedem Fall sehr“, hieß es in einer schriftlichen Mitteilung von Pressesprecher Dirk Rogl. Da es keine automatisierte Beantwortung der Kundenbeschwerden gebe, werde jeder Fall einzeln geprüft und dieser Prozess sei nicht immer fehlerfrei. Der Unternehmenssprecher gibt jedoch ein Versprechen: „Jeder gültige und mit korrekten Bankdaten hinterlegte Gutschein wird auch ausgezahlt.“

Kunden sollten weiter Geld einfordern – auch mit rechtlicher Hilfe

Da die Auszahlung in vielen Fällen jedoch immer noch nicht erfolgte, hat die Wettbewerbszentrale nun den Anbieter abgemahnt. Bis Anfang März hat Unister nun noch Zeit, die irreführende Werbung einzustellen und die abgegebene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Doch eine automatische Rückzahlung der bisher eingelösten Gutscheine ist auch bei der Einstellung der Werbung noch nicht gegeben. Deshalb raten Verbraucherschützer Kunden, die noch auf die Rückerstattung ihres Gutscheins warten, das Geld weiter einzufordern – notfalls mit einem Anwalt. (ac/kw)