Berlin. Unbegrenzte Flat heißt unbegrenzte Flat: Ein Gericht hat einen Mobilfunkvertrag mit Drossel für unwirksam erklärt. Grund zur Freude?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Urteil erstritten, das auf den ersten Blick viele Mobilfunkkunden freuen wird. Wer eine unbegrenzte Datenflat verspricht, muss auch unbegrenzt liefern und darf nicht die Surfgeschwindigkeit dramatisch runterdrosseln, wenn eine bestimmte Datenmenge verbraucht ist. Der Haken: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – „und es ist nicht so einfach, zu generalisieren“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Das Urteil erstreiten konnte der Verband demnach, weil das inzwischen von Telefónica übernommene E-Plus in den Klauseln für den Base-Tarif „Allnet Flat Base all-in“ Aussagen gemacht hatten, die erst ein Versprechen machten, das erst danach eingeschränkt wurde. In den AGB wurde zunächst „Datenvolumen unbegrenzt“ in Aussicht gestellt, in derselben Klausel aber eingeschränkt: davon monatliches Highspeedvolumen 500 MB. Ab dann gab es statt 21,6 Megabit pro Sekunde nur 56 Kilobit pro Sekunde.

Richterin kennt das Leiden

Das Landgericht sprach mit seiner Einschätzung dieser Geschwindigkeit vielen Nutzern aus der Seele: Die Drosselung komme eine Internetnutzung von ,Nul’ gleich, die Klausel bedeute „quasi eine Nicht-zur-Verfügung-Stellung der Internetnutzung“. Eine Beweisaufnahme dazu hielt die Richterin für überflüssig – sie zähle sich zu den Nutzern, die die Möglichkeiten des mobilen Netzes nutze.

Die Leistungseinschränkung benachteilige den Kunden unangemessen und sei deshalb unwirksam. Die Richterin sah in der Einschränkung eine unzulässige Änderung der Hauptleistungspflicht. Eine weitere Nutzung der Klausel in der Form ist mit 250.000 Euro für jeden Fall verbunden.

Für Kunden hat das allerdings zunächst keine Folgen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband weiß von keinem Tarif, in dessen Klauseln Versprechen und Einschränkung wie in dem Fall formuliert sind. Und, sagt Rechtsreferent Dünkel: „Telefónica hat durch die Verschmelzung die Klauseln oft angepasst.“ Der Tarif mit der Klausel, die die Verbraucherschützer 2014 erstmals angriffen und die nun verboten wurde, ist nicht mehr im Angebot. Außerdem sei damit zu rechnen, dass der Mobilfunkanbieter Rechtsmittel einlege. Selbst wenn das Urteil rechtskräftig wird, bekommen Kunden des Tarifs aber kein Geld zurück. Sie müssten versuchen, einzeln Rückforderungsansprüche durchzusetzen.