Berlin. Karneval im Büro kann lustig sein – oder nur peinlich. Für Chefs und Chefinnen gibt es nun Tipps für die tollen Tage. Ganz im Ernst.

Die Karnevalsfeier im Büro – für viele Mitarbeiter ein Muss, für so manchen Chef eine Gratwanderung. Verbietet er den Frohsinn, gilt er als Spaßbremse. Lässt er dem Treiben freien Lauf, droht das Chaos oder der Chef macht sich selbst zum Narren. Was tun, also? Zum Glück gibt es nun einen „Karnevalsknigge“ für Führungskräfte. Und der bietet überraschende Tipps.

„Wenn Sie als Führungskraft jegliche Karnevalsaktivitäten unterbinden, kann dies die Mitarbeitermotivation beeinträchtigen“, heißt es warnend in dem Papier der Vereinigung „Die Führungskräfte“, einem Zusammenschluss von rund 25.000 Männern und Frauen aus dem mittleren und höheren Management von Wirtschaft und Politik in ganz Deutschland. Klar sei aber auch, so die Handreichung an die Mitglieder: „Karneval setzt das Arbeitsrecht nicht außer Kraft. Eine Narrenfreiheit während der tollen Tage gibt es auch im Büro nicht.“ Im Einzelnen sehen die Tipps so aus:

• Vorsicht bei Küsschen

Das „Bützje“, wie das Küsschen im Rheinland heißt, gehört nicht nur dort zum Karneval. Aber, so mahnen die Führungskräfte: „Als Mann sollte man ein solches Bützje nicht fehlinterpretieren und sofort als Aufforderung zu ,mehr‘ sehen.“ Denn: „Die Betriebsfeier ist nicht geeignet sich gehen zu lassen und gerade Führungskräfte sollten sich zurückhalten.“ Angrabschen oder anzügliche Witze seien zu unterlassen, nicht nur als Chef: „Vielen Arbeitgebern und Führungskräften ist nicht bewusst, dass sie bezüglich der Vermeidung von sexuellen Belästigungen nach gesetzlich verpflichtet sind, solche Verhaltensweisen von Beschäftigten zu unterbinden und zu sanktionieren (Abmahnung, Umsetzung, Versetzung, Kündigung).“

• Alkohol ist Chefsache

Zum Schunkeln gehört für viele ein Bier oder ein Schnäpschen. Und im Büro? „Hinsichtlich des Alkoholkonsums ist zu beachten, dass alle Arbeitnehmer die Pflicht haben, ihre Leistungsfähigkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht durch den Alkoholkonsum zu beeinträchtigen“, rät ganz trocken die Tipp-Liste des Verbandes. Ob während der Arbeitszeit Alkohol getrunken werden dürfe, „legt der Chef/die Chefin fest“.

• Kein Piratenkostüm am Bankschalter

Einmal ein Superheld sein – und sei es nur per Kostüm. Ohne Verkleidung ist der Spaß an der Karnevalsfreud‘ nur halb so groß. Doch haben Clownmaske oder Cowboyhut am Schreibtisch etwas verloren? Arbeitnehmer hätten „keinen generellen Anspruch auf Verkleidung zu Karneval“, stellen die „Führungskräfte“ klar. Das Bundesarbeitsgericht habe ausgeführt, dass ein Arbeitgeber von seinen Beschäftigten mit Kundenkontakt erwarten könne, „sich dem Charakter des Handelsgeschäfts und dessen Kundenstamm entsprechend branchenüblich zu kleiden“. Schließlich wolle beispielsweise „ein Bankkunde über seine Geldanlage sicher nicht von einem Piraten oder Biene Maja beraten werden“.

• Beim Krawattenschneiden erst das „Opfer“ fragen

Gerade im Altweiberkarneval schneiden die Damen den Herren gern mal die Krawatte ab. Doch am Arbeitsplatz gelten auch fürs Schnibbeln klare Regeln, so die „Führungskräfte“. So sei „das Abschneiden der Krawatte eines Arbeitnehmers durch eine Kollegin nur dann erlaubt, wenn das ,Opfer‘ einverstanden ist“. Die Handreichung verweist auf Gerichtsurteile, „in denen Karnevalisten wegen des Abschneidens einer Krawatte zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurden oder Abmahnungen riskieren“.